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Die Erhaltung der Fresdorfer Heide dient auch der langfristigen Sicherung von Trinkwasserreserven in der Region

In einer Stellungnahme der Mittelmärkischen Wasser und Abwasser GmbH vom 22.06.2021 zu den Planungsunterlagen der „Wasserrahmenrichtlinie“ für die Jahre 2022 – 2027, an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, wurde erneut die wesentliche Bedeutung der Fresdorfer Heide für die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung der Region herausgestellt.

Konkret heißt es:

… Es ist uns unverständlich, wie die Planung einer Deponie in der Fresdorfer Heide erwogen wird. Bevor in einem Gebiet mit noch vorhandenem potentiellen Grundwasserdargebot ein Deponie geplant wird, muss langfristig die Trinkwasserversorgung der Region gesichert sein, da auch in Potsdam und Berlin steigender Trinkwasserbedarf besteht. …

Textauszug:

Das ganze Schreiben können Sie hier einsehen.

Die Mittelmärkische Wasser und Abwasser GmbH verantwortet den Betrieb der Trink- und Schmutzwasseranlagen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ in unserer Region. Das Schreiben zeigt einmal mehr, wie langfristig und bedeutsam die Auswirkungen einer Genehmigung eines Deponiestandortes in der Fresdorfer Heide wären.

Wir hoffen daher sehr, dass dieser wichtige Appell im Ministerium unbedingt bewusst wahrgenommen wird.

Die regionale Trinkwasserknappheit wird bereits aktuell äußerst deutlich. Aufrufe zur Reduktion des Wasserverbrauches gab es unter anderem auch bereits in unseren Gemeinden, siehe z. B. hier.

Unser Termin vor Ort am 24.06.2021 – weitere Unterstützung auf politischer Ebene wurde zugesichert

Wir hatten die aktuellen Äußerungen des Umweltministers zur zeitnahen Erstellung eines Abfallwirtschaftsplans zum Anlass genommen und zu einem Vororttermin geladen.

Vertreter der Brandenburger Bündnisgrünen waren unserer Einladung gefolgt und besichtigten am 24.06.2021 gemeinsam mit uns in einer zweistündigen Exkursion das Areal der seit Jahren umstrittenen Kies- und geplanten Müllgrube „Fresdorfer Heide“.
Die Bergrechtsexpertin der Brandenburger Bündnisgrünen Heide Schinowsky äußerte in diesem Zusammenhang erheblich Zweifel daran, dass das Vorhaben wie vom Betreiber geplant umgesetzt werden kann.

„Erstmal gibt es eine Atempause für die Region. Grund dafür ist die Entscheidung des Brandenburger Klima- und Umweltministeriums, im Rahmen des neuen Abfallwirtschaftsplans eine sogenannte strategische Umweltprüfung durchführen zu lassen. Das wird Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Schinowsky. Eine Ausschreibung dafür hat das Ministerium bereits eingeleitet, wie letzte Woche bekannt wurde.

„Der Betreiber hat Bergwerkseigentum von der Treuhand erworben, ohne darauf zu achten, dass eine Erweiterung des DDR-Kiestagebaus wegen des bereits vorläufig festgesetzten Landschaftsschutzgebietes von Anfang an höchst konfliktträchtig war“, berichtete die ehemalige Grünen-Europaabgeordnete und Anwohnerin Elisabeth Schroedter. „Mit der umfassenden Umweltprüfung und unter Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle Argumente auf den Prüfstand kommen. Die verantwortlichen Brandenburger Landesbehörden sollten hierbei an einem Strang ziehen“, mahnt Schinowsky.

Ein Grundproblem sei zudem, dass das antiquierte Bundesbergrecht, dass die rücksichtslose Ausbeutung von Rohstoffen vor allen anderen Belangen priorisiert. In seinen Grundzügen stammt es noch aus der Nazizeit. „Der Investor hat schon in den Neunzigern das Bergbaurecht weit ausgereizt, um eine Abfallsortieranlage in der Kiesgrube zu betreiben; die Reste wurden illegal unter dem Sand vergraben. Höchst umstritten und in einseitig großzügiger Auslegung des Bundesberggesetzes durch das Landesbergamt in Cottbus dürfen die wiederhervorgeholten Reste des illegalen Abfalls immer noch in der Kiesgrube lagern; das Bergamt unterstützte bisher auch die Deponiepläne der BZR GmbH inmitten des Landschaftsschutzgebietes. Es ist überfällig, das Bergbaurecht endlich zu ändern und nicht weiter das Unternehmerinteresse vor den Umwelt- und Naturschutz zu schieben“, sagte Schroedter.

Bild: www.ideengruen.de | markus pichlmaier
Unterstützung gibt es in dieser Frage hoffentlich auch aus der Bundespolitik. Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock kennt laut unserer Gäste die Debatte um die Fresdorfer Heide im Süden. In einer Vorbesprechung mit Vertretern der Bündnisgrünen sicherte die Kanzlerkandidatin demnach zu, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür einzusetzen, das Bergrecht grundlegend zu überarbeiten und sowohl die Rechte von Betroffenen als auch den Umwelt- und Naturschutz zu stärken. Zudem soll der Ausstieg aus dem Kies- und Sandabbau in Schutzgebieten vorangetrieben werden. Unser Termin vor Ort am 24.06.2021 – weitere Unterstützung auf politischer Ebene wurde zugesichert weiterlesen

Vor-Ort-Termin am 24.06.: Atempause für umstrittene Pläne Fresdorfer Heide? Neuer Abfallwirtschaftsplan stellt Mülldeponien auf den Prüfstand. Wir sprechen vor Ort

Der geplante Standort für eine Deponie der Klasse 1 in der Fresdorfer Heide kommt endlich auf den Prüfstand !

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Axel Vogel, hat am 17.6.2021 auf Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Benjamin Raschke, mitgeteilt, dass im Rahmen der „Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Brandenburg“ eine neue Regelung für die „mineralischen Abfälle zur Beseitigung“ (Deponien der Klasse 1) getroffen wird.

Es wird für diese Standorte eine „strategische Umweltprüfung (SUP)“ durchgeführt und „Massnahmen zur Abfallvermeidung“ und „die Förderung eines vermehrten Einsatzes von Recyclingmaterialien und Ersatzbaustoffen stärker in den Fokus gerückt werden“.

Für die Bürgerinitiative und die Einwohner der Gemeinden Michendorf und Nuthetal bedeutet diese Erklärung, dass nun erstmalig zeitnah geprüft wird, ob ein Deponie-Standort in der Fresdorfer Heide unter dem Gesichtspunkt des Umwelt- und Naturschutzes überhaupt genehmigungsfähig ist und ob eine DK1 dort gebraucht wird. Die „strategische Umweltprüfung (SUP)“ wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, und damit hat die BI seit fast 5 Jahren große Erfahrung.

Über 1400 Einwendungen wurden in den Bürgerbeteiligungen der letzten Jahre vorgebracht und auch unter den Bedingungen der Pandemie konnten wir viele Mitstreiter gewinnen, bei der kürzlich abgeschlossenen „online Konsultation“ des Landesamtes für Umweltschutz zum „Antrag auf Errichtung einer Deponie Klasse 1 in der Fresdorfer Heide“ ihre Argumente gegen diese Pläne erneut vorzubringen und zu betonen, dass im Landschaftschutzgebiet Nuthe-Nieplitz in unmittelbarer Nähe von zwei Naturschutzgebieten „Fauna- und Flora-Habitate (FFH)“ kein geeigneter Platz für eine Mülldeponie ist.

Die Fresdorfer Heide ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Nun besteht die realistische Chance, dass dies auch vom Land Brandenburg anerkannt wird.

Am 24.6.2021 um 14 Uhr wird die BI vor Ort informieren! Gemeinsam mit Heide Schinovski, Bergrechtsexpertin, Senior Advisor für Energie und Klimaschutz bei „Deutsche Umwelthilfe“ und Bundestagskandidatin der Brandenburger Landesliste von Bündnis 90/Die Grünen werden wir Fragen zum aktuellen Stand und zur umweltpolitische Bedeutung diskutieren.

Sie sind herzlich eingeladen!

Treffpunkt: An der L 771 (Saarmunder Straße)/ Einfahrt zur Kiesgrube. (52*296’ N,13*112’ O) am 24.6.2021 um 14 Uhr.

Regionalversammlung Havelland-Fläming streicht Kiessandtagebau in der Fresdorfer Heide aus Planungskonzept

Die Regionalversammlung beschloss am Donnertag, den 17.Juni 2021 den Entwurf für den Regionalplan 3.0.

Ein Bestandteil ist das Planungskonzept  zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächlicher Rohstoffe, u.a. für Kiessandtagebaue.

Durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) sollte die Fresdorfer Heide wieder zum Voranggebiet und ein neuer Kiestagebau „Wildenbruch-Nord“ zum Vorbehaltsgebiet gemacht werden. Das hätte bedeutet, dass der Kiestagebau in der Fresdorfer Heide Vorrang vor dem Landschaftsschutz und dem Schutz des Waldgebietes gehabt hätte. Zudem hätte ein weiterer Kiestagebau erschlossen werden können. Die Nacherholung in diesem geschlossenen Waldgebiet wäre glatt unter die Bagger-Räder gekommen.

Das konnte durch den Einsatz der Bürgermeisterinnen von Nuthetal, Frau Hustig, und Michendorf, Frau Nowka, auf der Versammlung verhindert werden. Durch ihr entschlossenes Auftreten haben sie die Mehrheit der Bürgermeister/innen und Landrät/innen dafür gewinnen können, dass diese Vorschläge des LBGR aus dem Planungskonzept gestrichen wurden. Die Bürgermeister/innen konnten auf eine klare Beschlussfassung ihrer Gemeindevertretungen verweisen, in denen sowohl die Weiterführung des Kiestagesbaus als auch der Deponieplanung in den Kiesgruben eine Absage erteilt wurden.

Im Vorfeld hatte die BI Depo-Nie die Gemeinden in der Vorbereitung der Regionalversammlung unterstützt. Denn die Kiesgrube der BZR GmbH hätte bereits 2020 renaturiert werden müssen. Selbst die Genehmigung zur Verlängerung beinhaltet allerspätestens bis 2022 eine vollständige Renaturierung und Wiedereingliederung des Gebietes in das Landschaftsschutzgebiet.

Die Aufstellung des neuen Regionalplans war notwendig geworden, nach das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Juli 2018 den Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt hatte. Seitdem liegt kein wirksamer Regionalplan mehr vor. Der Landesentwicklungsplan hat aber in vielen Bereichen keine Festsetzungen, sondern verweist auf die Regionalplanungsebene. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächlicher Rohstoffe, aber auch die Freiraumplanung. Im Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ war die Fresdorfer Heide als „empfindlicher Teilraum der regionalen Landschaftseinheiten“ und damit als Teil des Freiraums ausgewiesen. Und dies soll auch im Regionalplan 3.0 so bleiben.

Überprüfung des Deponie-Standortes Fresdorfer Heide

Wie bereits bekannt möchte die BZR GmbH in der Fresdorfer Heide die zweitgrößte Mülldeponie des Landes für mineralische Abfälle (Deponieklasse I = DK I) errichten. Das Genehmigungsverfahren dafür läuft seit 2017, zuletzt endete die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der chaotischen Online-Konsultation.
Die Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, das für die Brandenburger Abfallwirtschaft zuständig und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nachgeordnet ist.

 

Nun hat der Umweltminister auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke (B90/GRÜNE) bekannt gegeben, dass noch 2021 ein neuer Abfallwirtschaftsplan vorgelegt wird, zu dem für mineralische Abfälle der DK I eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattfinden wird.
Erstmals wird eine Abfallstrategie entwickelt, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie räumt der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung, dem Recycling und der Verwertung Vorrang gegenüber einer Deponierung ein.

 

Die strategische Umweltprüfung bewertet, ob die Abfallwirtschaftsplanung und die Deponieplanung im Einklang mit Natur- und Umweltschutz stehen. Dieser neue Umgang mit Bauabfällen setzt endlich ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages der Landesregierung vom September 2019 um.
Minister Axel Vogel schreibt: „Folge ist, dass dieser Teil des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftsplans in seinen Aussagen Bedeutung für Zulassungsentscheidungen auch bereits beantragter Verfahren entfalten und dabei zu berücksichtigen sein wird.“ (Mündliche Anfrage Nr. 648, Landtagsdrucksache 7/3756)

 

Was aber bedeutet das nun?
Es bedeutet, dass die zu deponierende Müllmenge durch kluge Steuerung (Möglichkeiten, Anreize und Verpflichtung zur Müllvermeidung) zukünftig geringer gehalten wird. Das hat Auswirkungen auf die Frage, ob die eine oder andere geplante Deponie im Land überhaupt noch notwendig ist.
Es bedeutet, dass nicht dort eine Deponie errichtet wird, wo sie sich ein Eigentümer eines Kieslochs aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten hinwünscht, sondern nur dort, wo sie umweltverträglich ist.
Und konkret bedeutet das für das Planungsverfahren der BZR in der Fresdorfer Heide, dass es mindestens ein Jahr ruht, bis die strategische Umweltprüfung für den Teil-Abfallwirtschaftsplan DK I erfolgt ist!

 

Die Überprüfung der Deponiestandorte und ihrer notwendigen Deponiekapazitäten wurde von den Mitstreiterinnen und Mitstreitern für eine Fresdorfer Heide ohne Halde schon lange eingefordert.
Die Entscheidung des Ministers kommt spät, aber nicht zu spät.

 

Den Ärger mit der Online-Konsultation nimmt sie uns nicht mehr, aber sie schafft endlich den Rahmen einerumweltschonenden und gerechten Entscheidung auch im Genehmigungsverfahren um die Fresdorfer Heide!

 

Eine strategische Umweltprüfung beinhaltet ein Beteiligungsverfahren – jede Bürgerin und jeder Bürger und alle Träger Öffentlicher Belange können sich an dieser Planung beteiligen. Es wird also nicht langweilig!

 

Die BI Depo-Nie wird weiterhin informieren: www.depo-nie.de.

 

Die zugehörige Pressemitteilung von B90/Grüne finden Sie unter dem link „Neuer Abfallwirtschaftsplan stellt Mülldeponien auf den Prüfstand„.

Deponiepläne und Onlinekonsultation in den Medien in dieser Woche

Heute gab es gleich zwei Beiträge zum aktuellen Verfahren in den Medien.

Antenne Brandenburg sendete einen Beitrag zu den Müllplänen in der Fresdorfer Heide. Der kurze Mittschnitt kann aktuell hier abgerufen werden.

In der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 07.05.2021 wurde ebenfalls über die chaotischen Zustände der Online Konsultation durch das LfU nochmals berichtet. Wir sind massiv erschüttert, wie mit den Bürgern im Rahmen dieses Verfahrensschrittes umgegangen wird.

Der Artikel der Zeitung ist kostenpflichtig  unter der Überschrift „Chaotisch und intransparent“: Landesumweltamt soll Online-Verfahren zur Deponie abbrechen“ im Internet verfügbar.

Bereits Anfang der Woche gab es einen interessanten Artikel, ebenfalls in der Märkischen Allgemeinen Zeitung,  über das Holzhaus im Wald, nur wenige Meter vom Deponieplangelände entfernt. Auch dieser Artikel ist kostenpflichtig auf den Seiten der Zeitung unter diesem link erreichbar.

Online-Konsultation des LfU – Was können Sie nun tun?

Wie wir bereits berichteten, wurde das Online-Konsultationsverfahren bis zum 10.05.2021 verlängert.

Der bisherige Ablauf macht einen äußerst chaotischen Eindruck und erscheint auch rechtlich fragwürdig. Bitte lassen Sie sich nicht abschrecken.

Damit die Behörde den Unmut der Bürger über den aktuellen Ablauf auch wahrnimmt, ist es äußerst wichtig, dass Sie Ihre Eindrücke und Erfahrungen dem LfU mitteilen.

Nutzten Sie dafür die kommunizierten Kontaktmöglichkeiten:

Postanschrift:
Landesamt für UmweltReferat T 16 „Obere Abfallbehörde“
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
 E-Mail-Adresse: T16@lfu.brandenburg.de

 

Neben Ihren persönlichen Erfahrungen zum aktuellen Verfahren und den Gründen, warum Sie sich nicht angemessen beteiligen können, sollten Sie mindestens folgende Inhalte formulieren:

  • Ich halte meine Einwendung vollumfänglich aufrecht.
  • Mit der Verfahrensdurchführung bin ich nicht einverstanden.
  • Ich fordere das Landesamt für Umwelt hiermit auf, meine Einwände vollumfänglich und tiefgründig bei der weiteren Verfahrensprüfung zu berücksichtigen

Optional könnten Sie unter anderem noch folgende Aspekte anbringen (bitte passende Inhalte auswählen und ergänzen):

  • Ich bin mit der Verfahrensdurchführung nicht einverstanden, insbesondere weil
    • der Zugang zu den Unterlagen mir nicht möglich ist,
    • der Umfang und die Art und Weise der bereitgestellten Unterlagen durch mich nicht mit vertretbaren Aufwand zu bearbeiten ist,
    • meine Einwändungsinhalte in den bereitgestellten Unterlagen nicht vollständig berücksichtigt wurden,
    • mein Einwand zum Thema [Hier müssen Sie das konkrete Thema benennen] gemäß meiner Einschätzung nicht durch die Erwiderung der Antragstellerin beantwortet wurde,
    • nicht auf meine Einwändungsinhalte eingegangen wurde,
    • ich inhaltlich nicht von den Antworten auf meine Einwände überzeugt bin,
    • die widersprüchliche Kommunikation der Verfahrensendtermine auf Ihrer Homepage, den Internetauftritten/ Amtsblättern/ Amtlichen Aushängen  der Gemeinden Michendorf und Nuthetal sowie dem Amtsblatt Brandenburg nicht mehr verständlich ist,
    • für mich nicht nachvollziehbar ist, warum mit der Durchführung dieses Verfahrens einem geordneten Raumordnungsverfahren vorgegriffen werden soll,
    • für mich unklar ist, warum das Deponieverfahren vor das ebenfalls laufenden Verfahren beim Landesbergbauamt zur Erweiterung des Kiessandtagebaus vorgezogen wurde obwohl inhaltlich zwischen beiden Anträge offensichtlich einen Zusammenhang besteht,
    • weil nicht begründet werden kann, warum das Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz durchgeführt wird, obwohl die hier angewendet Eile nicht erforderlich ist.

Neuer Termin zum Ende der Online-Konsultation nun auch offiziell veröffentlicht

Im heutigen Amtsblatt des Landes Brandenburg wurde nun auch amtlich die Verlängerung der Online-Konsultation veröffentlich.

Dort heißt es nun:

[…]Die zur Teilnahme Berechtigten haben damit die Gelegenheit, sich vom 29. März 2021 bis einschließlich 10. Mai 2021 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat T 16 „Obere Abfallbehörde“, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke; E-Mail-Adresse: T16@lfu.brandenburg.de) .

Im Internet ist diese Bekanntmachung auf folgender Seite ab- rufbar:

https://lfu.brandenburg.de/info/eroerterungstermine .[…]

Zeitgleich gibt es nun auch auf der Homepage des LfU unter https://lfu.brandenburg.de/info/eroerterungstermine einen zusätzlichen dritten „Beitrag“ unter einer neuen Refrenznummer (T16-014) in dem ebenfalls dieser neue Termin benannt wird.

Warum das LfU die beiden ursprünglichen Internetbeiträge nun unverändert weiterhin mit dem alten Terminangaben erhalten und statt dessen einen weiteren zusätzlichen Beitrag veröffentlicht hat ist für uns rätselhaft.

Somit stehen nun auf den Seiten des LfU parallel zwei unterschiedliche Fristen. Das ist für alle Bürger mehr als verwirrend, insbesondere da die vom LfU zugesandten persönlichen Zugangsdaten eine bebilderte Anleitung enthalten, die nun zu einem Beitrag mit falschen Terminangaben führen. Dieses Vorgehen erscheint uns rechtlich sehr fragwürdig.