Mund abputzen, Krone richten! Man darf auch mal verlieren, aber nie aufgeben!

Obwohl das Eilverfahren ohne Erfolg war, geben wir nicht auf! An unserer berechtigten Klagebegründung halten wir weiterhin fest!

Das OVG Berlin – Brandenburg hat den Eilantrag des NABU-Landesverbandes zum Stopp des Kiestagebaus in der Fresdorfer Heide abgelehnt. Das war für den NABU und unsere Bürgerinitiative gegen eine Deponie in der Fresdorfer Heide, die die NABU-Klagen maßgeblich unterstützt, eine Enttäuschung.

Grundlage der Entscheidung ist eine mittlerweile historisch völlig überholte Sichtweise des Gerichtes, dass dem Rohstoffabbau in Deutschland fast 80 Jahre nach dem Krieg immer noch teilweise ein rechtliches Übergewicht gibt.

Die Gerichtsentscheidung gründet sich auf das Bundesbergrecht, das noch aus Zeiten stammt, in denen dem Rohstoffabbau um jeden Preis der Vorrang eingeräumt wurde. Biodiversität und wertvoller Landschaft werden in dem Gesetz kein nennenswerter Stellenwert zugestanden. Trotz der ausführlich vorgebrachten Argumente, dass der Kiestagebau die Lebensräume streng geschützter Arten bedroht, auch seltener Arten, die europäischen Schutz genießen, war es nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass die vom Kiesabbau verursachten Umweltschäden im Artenschutz und im Landschaftsbild in der Fresdorfer Heide dem Interesse des Rohstoffabbaus entgegenstehen. Das OVG hat auf der Grundlage des veralteten Bergrechtes dem Kiestagebau in der Fresdorfer Heide einen höheren Interessenswert zugestanden.

Weil das Landesbergamt der BZR GmbH auch den Sofort-Vollzug genehmigt hatte, durften die Kiesbagger sich jetzt weiter in den Wald im Süden des Tagebaus hineinfressen.

Auch wenn das zunächst nicht verhindert werden konnte, führt der NABU mit voller Unterstützung der BI Depo-Nie die Klage weiter. Denn der Kiestagebau bedroht langfristig auch Teile eines europäischen Naturschutzgebietes. Dies war bisher nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens und hat zudem noch eine ganz andere Qualität der Bedrohung besonders wertvoller Natur.

Der Kampf geht weiter, denn das Verfahren zur Errichtung der Deponie läuft ja noch

Da die Gegenseite – vermutlich aus taktischen Gründen – seinerzeit 2 Anträge eingereicht hatte (1. Errichtung einer Deponie / 2. Erwiterung des Kiessandtagebaus) und die jeweiligen zusändigen Behörden (1. Verfahren: Landesumweltamt / 2. Verfahren: Landesbergamt) – vermutlich nach interner Absprache die Reihenfolge und Bearbeitung verändert haben, warten wir neben der nun eingereichten Klage gegen die Erweiterung des Kiessandtagebaus auch auf die weiteren Schritte im Verfahren für die Errichtung einer Deponie auf dem Gelände des Kiessandtagebaus.

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DANKE! Unterstützt uns bitte weiter!

Wir danken allen, die bisher unseren Kampf um die Natur und Landschaft in der Fresdorfer Heide vor allem durch Spenden unterstützt haben und würden uns freuen, wenn sie damit fortfahren. Denn wir geben nicht auf und bleiben optimistisch, dass wir durch das Sammeln von Spenden für die anstehenden weiteren Gerichtsverfahren, die der NABU im Interesse der BI Depo-Nie und aller Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden führt, die Kiesbagger eines Tages stoppen können.

Die Gemeinden Michendorf und Nuthetal klagen auch!

Unterstützung bekommen wir in unserem Anliegen auch weiterhin von den Gemeinden Michendorf und Nuthetal, die ihrerseits ebenfalls Klagen gegen die Erweiterung des Kiestagebaus und die Änderung der Wiedernutzbarmachung mit dem Ziel eines Deponiebaus eingereicht hat, weil die Pläne der BZR GmbH den Entwicklungsinteressen der Gemeinden entgegenstehen.