Es könnte ein guter Krimi sein, aber für uns Michendorfer und Nuthetaler ist es Wirklichkeit
Die Firma BZR Bauzuschlagstoffe und Recycling GmbH hatte unter Ausnutzung einer Lücke zwischen Bergrecht und Umweltrecht eine Müllsortierung auf der Sole der Kiesgrube aufgebaut. Seit Anfang der Neunziger unterstützen das Landesbergamt (LBGR) und das Landesumweltamt Brandenburg diese Firma dabei. In der Vergangenheit wurde jeder Antrag auf eine weitere Abfallkategorie genehmigt und bei den jahrelangen „Zwischenlagerungen“ von Müll ein Auge zugedrückt.
Skandalbetrieb wird unterstützt
Einmal wurde gründlich kontrolliert und dabei entdeckt, dass die BZR 45 000 Kubikmeter für das Grundwasser schädlicher Abfall illegal verbuddelt hatte. Geschäftsführer Götz Eckert und der Betriebsleiter wurden wegen dieser Straftat verurteilt. Jedoch unterbanden die Landesbehörden nicht das Sortieren und Zwischenlagern von Abfällen. Sie erlaubten sogar, dass neben den Müllbergen der Sortieranlage auch ein Teil der illegal verbrachten Abfälle in der Kiesgrube als kleine Deponie „zwischengelagert“ wurde. Laut des Flächennutzungsplans der Gemeinde darf es keine neue Deponie in der Fresdorfer Heide geben. Aber mit Hinbiegen des Bergrechtes durch die Landesämter zu Gunsten der BZR wurde dort ohne Kenntnis der Gemeinde Michendorf und der Anwohner Müll in der Kiesgrube deponiert.
Das haben Mitglieder unserer BI durch Akteneinsicht in den Landesämtern jetzt herausbekommen. Gegenüber den Gemeindevertretern hatte die BZR diese Deponie verschwiegen.
Landesämter drehen die Gesetze so lange, dass es für die Deponie passt
Die gleichen Landesämter unterstützen jetzt die BZR bei ihrem Vorhaben, die zweitgrößte Deponie Brandenburgs der Deponieklasse 1 in der Fresdorfer Heide bauen zu können. Das erlaubt nicht nur Bauschutt und Baumischabfälle, sondern auch nicht gefährliche Industrieabfällen zu deponieren, z.B. Aschen und Schlacken aus Hochöfen, Abfälle aus Gießereien und Stahlindustrie, Bitumenmischungen, Schlämme von Abwasseranlagen, Altlastenbodenaushub.
Das ist in der Kiesgrube nicht erlaubt. Denn der gültige Rahmenbetriebsplan verlangt von der BZR, dass sie das Kiesgrubengelände vollständig mit Wald und Sukzessionsflächen renaturiert. Um diese gesetzliche Pflicht zu umgehen, unterstützen Landesumweltamt und Landesbergamt die BZR dabei, schrittweise vorzugehen. Und das sieht so aus:
Standort mitten im Landschaftsschutzgebiet
Obwohl der Standort mitten in einem Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Nuthe-Nieplitz liegt und direkt an ein europäisches Naturschutzgebiet grenzt, kann die BZR auf die Unterstützung der Brandenburger Landesbehörden bauen, was durch ein Gutachten des Landeumweltamtes bekannt wurde. Ein Raumordnungsverfahren mit Alternativstandorten und unter Abwägung der Vor- und Nachteile für einen Mülldeponiestandort mitten im Naturpark hat es nie gegeben. Das Landesumweltamt erließ der BZR sogar das eigentlich notwendige Herausnehmen des Gebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet.
Illegalen Müll jetzt offiziell ablagern
Die BZR beantragt erst einmal eine halb so große Deponie. Für so eine „niedliche“ Größe muss ja dann nur eine kleine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden. Das Landesbergamt beendet für diese Teilfläche das Bergrecht, denn sonst hätte die BZR ja gar nicht den Antrag für eine Deponie stellen dürfen. Das Landesumweltamt wird dann erlauben, dass in die Deponie auch der 2008 illegale verbrachte Abfall ganz offiziell eingebaut wird.
Bergbau- und Abfallrecht auf einem Gelände
Was normalerweise nicht möglich ist, wird durch die Landesämter hingebogen. In der Fresdorfer Heide darf eine Deponie gebaut und gleichzeitig Kies abgebaggert werden. Für die BZR ein doppelter Gewinn. Der verdreifacht sich noch, denn durch das zusätzliche Kiesgewinnen, dem auch bereits renaturierte Flächen wieder zum Opfer fallen, kann die wird die Deponie-Grundfläche später maximal ausgedehnt werden und rückt noch näher an Wildenbruch. Die Naturzerstörung wird der BZR auch nicht negativ angerechnet. Denn für die Umweltverträglichkeit werden schon jetzt Tagebaugrundflächen als Ausgangspunkt gewählt, die es noch gar nicht gibt.
Jede/jeder Betroffene muss Einwendung schreiben
Wir haben bei der Akteneinsicht erfahren, dass in den beiden Genehmigungsverfahren, das für die Deponie und das für die Erweiterung des Kiessandtagebaus zugunsten der Deponie im Herbst die öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen sein wird. Den genauen Zeitplan kennen wir noch nicht. Sie erfahren es aber hier an dieser Seite „Aktuelles“ oder in den Gemeindeämtern Michendorf und Nuthetal. Dann sind Sie gefragt! Dann, und nur dann(!) können Sie schriftlich sich gegen die Deponie-Pläne offiziell wenden. Sie haben dafür nur 6 Wochen Zeit. ABER: Jede, auch Ihre Einwendung muss von den Landesämtern gelesen und bearbeitet werden! Sie müssen zusätzlich zu ihrer Einwendung mündlich angehört werden. Wir unterstützen Sie dabei! Je mehr Einwender wir sind, um so größer sind die Chancen, dass wir die BZR-Deponie stoppen.
Es wird ein heißer Herbst des Protestes in Michendorf und Nuthetal! Nur unser Bürgerprotest kann die Deponie stoppen! Helfen Sie mit!