Regionalversammlung Havelland-Fläming streicht Kiessandtagebau in der Fresdorfer Heide aus Planungskonzept

Die Regionalversammlung beschloss am Donnertag, den 17.Juni 2021 den Entwurf für den Regionalplan 3.0.

Ein Bestandteil ist das Planungskonzept  zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächlicher Rohstoffe, u.a. für Kiessandtagebaue.

Durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) sollte die Fresdorfer Heide wieder zum Voranggebiet und ein neuer Kiestagebau „Wildenbruch-Nord“ zum Vorbehaltsgebiet gemacht werden. Das hätte bedeutet, dass der Kiestagebau in der Fresdorfer Heide Vorrang vor dem Landschaftsschutz und dem Schutz des Waldgebietes gehabt hätte. Zudem hätte ein weiterer Kiestagebau erschlossen werden können. Die Nacherholung in diesem geschlossenen Waldgebiet wäre glatt unter die Bagger-Räder gekommen.

Das konnte durch den Einsatz der Bürgermeisterinnen von Nuthetal, Frau Hustig, und Michendorf, Frau Nowka, auf der Versammlung verhindert werden. Durch ihr entschlossenes Auftreten haben sie die Mehrheit der Bürgermeister/innen und Landrät/innen dafür gewinnen können, dass diese Vorschläge des LBGR aus dem Planungskonzept gestrichen wurden. Die Bürgermeister/innen konnten auf eine klare Beschlussfassung ihrer Gemeindevertretungen verweisen, in denen sowohl die Weiterführung des Kiestagesbaus als auch der Deponieplanung in den Kiesgruben eine Absage erteilt wurden.

Im Vorfeld hatte die BI Depo-Nie die Gemeinden in der Vorbereitung der Regionalversammlung unterstützt. Denn die Kiesgrube der BZR GmbH hätte bereits 2020 renaturiert werden müssen. Selbst die Genehmigung zur Verlängerung beinhaltet allerspätestens bis 2022 eine vollständige Renaturierung und Wiedereingliederung des Gebietes in das Landschaftsschutzgebiet.

Die Aufstellung des neuen Regionalplans war notwendig geworden, nach das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Juli 2018 den Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt hatte. Seitdem liegt kein wirksamer Regionalplan mehr vor. Der Landesentwicklungsplan hat aber in vielen Bereichen keine Festsetzungen, sondern verweist auf die Regionalplanungsebene. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächlicher Rohstoffe, aber auch die Freiraumplanung. Im Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ war die Fresdorfer Heide als „empfindlicher Teilraum der regionalen Landschaftseinheiten“ und damit als Teil des Freiraums ausgewiesen. Und dies soll auch im Regionalplan 3.0 so bleiben.