Was heißt „Deponieklasse 1“?

Gemäß Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) bezieht sich die Deponieklasse 1 auf eine „Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet.“
Etwas griffiger umschreibt es das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner Website: Eine Deponie der Klasse 1 eine oberirdische Deponie „für mäßig belasteten Erdaushub und Bauschutt und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle“.

Die erlaubten Grenzwerte des einzulagernden Abfalls (z.B. Anteil von Schwermetallen) sind im Anhang 1 der AbfAblV festgehalten.

Denkbar ist in der Fresdorfer Heide z.B. die Deponierung folgender Abfälle:

  • Aschen und Schlacken aus steinkohlebefeuerten Kraftwerken,
    Heizkraftwerken, Heizwerken (z.B. Steinkohlenflugaschen)
  • Elektroofenschlacke, Edelstahlschlacke
  • Porosierter Ziegelschutt
  • Mauerwerksabbruch mit Verunreinigungen, Bimssteine, Poren-
    beton
  • Ausbauasphalt
  • Schlammiger Bodenaushub
  • Faserplatten (Mineralfasern)
  • Gipskartonplatten, Gipsabfälle, Gipsputze
  • Baumischabfälle

 

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