Online-Konsultation des LfU – Was können Sie nun tun?

Wie wir bereits berichteten, wurde das Online-Konsultationsverfahren bis zum 10.05.2021 verlängert.

Der bisherige Ablauf macht einen äußerst chaotischen Eindruck und erscheint auch rechtlich fragwürdig. Bitte lassen Sie sich nicht abschrecken.

Damit die Behörde den Unmut der Bürger über den aktuellen Ablauf auch wahrnimmt, ist es äußerst wichtig, dass Sie Ihre Eindrücke und Erfahrungen dem LfU mitteilen.

Nutzten Sie dafür die kommunizierten Kontaktmöglichkeiten:

Postanschrift:
Landesamt für UmweltReferat T 16 „Obere Abfallbehörde“
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
 E-Mail-Adresse: T16@lfu.brandenburg.de

 

Neben Ihren persönlichen Erfahrungen zum aktuellen Verfahren und den Gründen, warum Sie sich nicht angemessen beteiligen können, sollten Sie mindestens folgende Inhalte formulieren:

  • Ich halte meine Einwendung vollumfänglich aufrecht.
  • Mit der Verfahrensdurchführung bin ich nicht einverstanden.
  • Ich fordere das Landesamt für Umwelt hiermit auf, meine Einwände vollumfänglich und tiefgründig bei der weiteren Verfahrensprüfung zu berücksichtigen

Optional könnten Sie unter anderem noch folgende Aspekte anbringen (bitte passende Inhalte auswählen und ergänzen):

  • Ich bin mit der Verfahrensdurchführung nicht einverstanden, insbesondere weil
    • der Zugang zu den Unterlagen mir nicht möglich ist,
    • der Umfang und die Art und Weise der bereitgestellten Unterlagen durch mich nicht mit vertretbaren Aufwand zu bearbeiten ist,
    • meine Einwändungsinhalte in den bereitgestellten Unterlagen nicht vollständig berücksichtigt wurden,
    • mein Einwand zum Thema [Hier müssen Sie das konkrete Thema benennen] gemäß meiner Einschätzung nicht durch die Erwiderung der Antragstellerin beantwortet wurde,
    • nicht auf meine Einwändungsinhalte eingegangen wurde,
    • ich inhaltlich nicht von den Antworten auf meine Einwände überzeugt bin,
    • die widersprüchliche Kommunikation der Verfahrensendtermine auf Ihrer Homepage, den Internetauftritten/ Amtsblättern/ Amtlichen Aushängen  der Gemeinden Michendorf und Nuthetal sowie dem Amtsblatt Brandenburg nicht mehr verständlich ist,
    • für mich nicht nachvollziehbar ist, warum mit der Durchführung dieses Verfahrens einem geordneten Raumordnungsverfahren vorgegriffen werden soll,
    • für mich unklar ist, warum das Deponieverfahren vor das ebenfalls laufenden Verfahren beim Landesbergbauamt zur Erweiterung des Kiessandtagebaus vorgezogen wurde obwohl inhaltlich zwischen beiden Anträge offensichtlich einen Zusammenhang besteht,
    • weil nicht begründet werden kann, warum das Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz durchgeführt wird, obwohl die hier angewendet Eile nicht erforderlich ist.