Onlinekonsultation des Landesbergbauamtes für Januar/ Februar 2022 angekündigt

Die letzten drei Monate war es auf unsere Website ruhiger, als Sie es von uns gewohnt sind, denn in beiden laufenden Verfahren zur Fresdorfer Heide waren die Behörden am Zug. Doch die Atempause ist pünktlich zu Weihnachten schon wieder beendet.

Nachdem sowohl Sie als auch wir uns in diesem Frühjahr bereits mit der Onlinekonsultation des Landesumweltamtes intensiv auseinandergesetzt (herumgeärgert trifft es für viele leider eher) hatten, legt nun auch das Landesbergbauamt, im parallel seit über 5 Jahren laufenden Verfahren um die Erweiterung des Kiessandtagebaus in der Fresdorfer Heide, nach.

Somit heißt es nun wohl:

Im Jahr 2022 fällt die Entscheidung über die Zukunft der Fresdorfer Heide.

Ein wertvolles Naherholungsgebiet schützen oder die alte Kiesgrube noch deutlich großflächiger ausbaggern, weiteren Wald roden und eine riesige Mülldeponie für Jahrzehnte einbauen?

Im Dezember 2021 hat das Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) angekündigt, dass nun zum Antrag der BZR GmbH über die „Änderung und Erweiterung des Kiessandtagesbaus Fresdorfer Heide“ und den vielen Einwendungen der Betroffenen gegen dieses Vorhaben  eine „Online-Konsultation“ durchgeführt wird: Vom 17. Januar 2022 bis zum 16. Februar 2022 im Internet, Teilnahme nur auf Einladung.

Zumindest die über 500 Michendorfer und Nuthetaler werden sich erinnern, die sich schon im Frühjahr 2017 gegen diese Pläne engagiert haben, die Kiesgrube in der Fresdorfer Heide für eine riesige Mülldeponie zu nutzen, und ihre damaligen Einwendungen dem Landesbergamt (LGBR) eingerecht haben, jedoch von dort nie beantwortet wurden. 

Fast 5 Jahre hat sich das Amt in Cottbus Zeit gelassen. Nun soll plötzlich anscheinend das gesamte Verfahren in aller Eile abgeschlossen werden, deswegen diese für uns fragwürdige Form der „Online-Konsultation“. Es entsteht der Eindruck, dass die Pandemie dem LGBR einen Vorwand bietet, die öffentliche Erörterung, die konkrete Diskussion, zu vermeiden.

Erst im Frühjahr 2021 hatte das Landesamt für Umwelt diese strittige Form der Öffentlichkeitbeteiligung durchgeführt, sowohl wegen Tesla in Grünheide, als auch wegen der Deponiepläne der BZR in der Fresdorfer Heide. Immerhin hatte die Bürgerinitiative Depo-Nie durch ihre Kritik erreicht, dass das Verfahren korrigiert wurde. Auch wurde vom Umweltamt eine landesweite Prüfung des Deponiebedarfs und der konkreten Umweltverträglichkeit auch für die Fresdorfer Heide zugesagt. Und auch die Diskussion über den neuen Regionalplan No 3.0 (Havelland und Fläming) bremste die Pläne für die Industrialisierung der Fresdorfer Heide erst einmal.

Nach dem Ende des Kiesabbaus: Deponie für mineralischen Müll oder Naturschutz im Naturpark Nuthe-Nieplitz-Niederung  

Grundlage des Kiesabbaus in der Fresdorfer Heide ist eine Genehmigung aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die durfte aber nur noch bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Bis dahin darf die BZR dort Kies abbauen. Anschließend, so legen es die bisherigen Genehmigungen fest, muss die BZR GmbH das Gelände renaturieren. So sehen es verschiedene Betriebspläne vor, die das Landesbergamt (LBGR) erlassen hat. Gegen diese Bestimmungen wurden von allen Nutznießern verstoßen: Illegale Müll-Ablagerungen mussten vom Gericht bestraft werden, auch die gewählten Vertreter und die Verwaltungen von Michendorf und Nuthetal mussten die Einhaltungen dieser Bestimmungen wiederholt einfordern. 

Vielleicht hat das Verfahren so lange gebraucht, weil man sich im Bergamt mit Natur nicht auskennt. Aber die Pläne zum Rückbau liegen lange bereit, die dort bereits vereinbarten Arbeiten sind nie passiert, weil das Bergamt nichts tat! 

Die BZR GmbH, die den Kies seit 1994 abbaut, will nicht renaturieren! Sie will die „Nachnutzung“ des Kiestagebaus ändern und eine Mülldeponie (33ha in sechs Ausbaustufen) dort einbauen. 

Dieser Plan ist für die Antragstellerin (BZR GmbH) nach wie vor aktuell: 

Das Landesbergamt soll die „Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide“  nach der nicht zu vermeidenden Kurzanhörung („online-Konsultation“) genehmigen, dann wird vielleicht bereits im Frühjahr 2022 der Wald gerodet und eine später anstehende Umweltprüfung kann nur noch die Vernichtung der Natur feststellen. 

Das wäre dann das Ende des Landschaftsschutz und der Naturschutzgebiete in der Fresdorfer Heide. Dann könnten Hunderte von LKWs rollen um Schutt, Schlacke, belastete Industrieabfälle, mineralische Rückstände aus der näheren  und weiteren Umgebung auf 33ha in den nächsten vier Jahrzehnten in die Fresdorfer Heide kippen, bis zur aktuellen Höhe der dann verschwundenen Bäume.

Aber das werden wir nicht akzeptieren und deswegen werden wir die Gerichte anrufen. Mit Hilfe des NaBu Brandenburg und des BUND Brandenburg werden wir den Bescheid durch die Instanzen anfechten, wir sind auch schon im Vorfeld juristisch aktiv. Dazu müssen wir die Fachjuristen aber bezahlen, Jeder und Jede, der/die die Deponie verhindern will, ist aufgefordert, uns finanziell zu helfen:

Kontoinhaber: Nabu Brandenburg 

IBAN : DE57 1009 0000 1797 7420 11,  BIC: BEVODEBB

Verwendungszweck  : „Spende BI Depo-Nie“

(Steuerliche Spendenbescheinigung bei Kontaktnennung möglich) 

Alternativ können Sie uns auch direkt über die Spendenplattform betterplace.org mit Ihrem Beitrag unterstützen.

Das Landesbergamt (LBGR), das die „online-Konsultation“ vom 17.Januar 2022 bis zum 16.Februar 2022 im Internet durchführt, will allen Menschen, die im Frühjahr 2017 (!) eine Einwendung gegen die Pläne zur Erweiterung des Kiessandtagebau eingereicht haben, die Teilnahme ermöglichen. Sie sollen  Hinweise bekommen, um die zahlreichen Akten im Internet zu finden.  Dort können sie die weiteren Stellungnahmen der Antragsteller (BZR GmbH) lesen und falls gewünscht einen weiteren Kommentar schreiben.

Alle, die eine Nachricht vom LBGR erhalten, sollten sich bei der Bürgerinitiative Depo-Nie (www.depo-nie.de bzw. info@depo-nie.de) melden, damit wir die möglichen Schritte absprechen können. Wenn möglich und nötig, versuchen wir wieder eine Hotline über die Verwaltung in Michendorf einzurichten. 

Die Erfahrungen mit dem Landesbergamt zeigen, dass die Beamten, die zum Bereich des Wirtschaftsministerium gehören, den Naturschutz und die konkrete Situation vor Ort oftmals hinter die angeblichen wirtschaftliche Notwendigkeit und „das öffentliche Interesse“ stellen. Sicher macht die BZR viel Druck, denn sie möchte die Geschäfte in der Fresdorfer Heide verkaufen, so geht ein Gerücht. Das macht aber nur Sinn, wenn die Genehmigung des Bergamtes vorliegt, die Kiesgrube zu erweitern, um bald Platz für eine riesige Deponie für mäßig belasteten mineralischen Müll zu schaffen. 

Vielleicht fragt dann auch keiner mehr, was eigentlich mit den Resten der giftigen Abfälle passiert, die trotz aller rechtsgültigen Urteile noch immer auf dem Gelände der Kiesgrube lagern. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LGBR) weiss das schon lange und lässt das geschehen.