Post vom LBGR (Landesamt vom Bergbau, Geologie und Rohstoffe)

Sie haben kürzlich Post vom LBGR (Landesamt vom Bergbau, Geologie und Rohstoffe) erhalten? Bitte nicht in den Müll werfen, denn dieses Schreiben ist äußerst wichtig.

Wir hatten es in unserem letzten Beitrag „Onlinekonsultation des Landesbergbauamtes für Januar/ Februar 2022“ bereits angekündigt.

Vom 17. Januar 2022 bis zum 16. Februar 2022 plant das LBGR die Onlinekonsultation zum Planfeststellungsverfahren über das Vorhaben „Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide“ der Bauzuschlagstoffe & Recycling GmbH (BZR) aus dem Jahr 2017.

Das Ihnen vorliegenden Schreiben des LBGR enthält Ihre persönlichen Zugangsdaten, um an der Onlinekonsultation teilnehmen zu können.

Ihre Teilnahme am Verfahren ist äußerst wichtig, um dem Amt klar zu verdeutlichen, dass Sie auch nach über 5 Jahren weiterhin deutliche Bedenken zu diesem Vorhaben haben.

Schauen Sie daher in den nächsten Tagen und Wochen unbedingt regelmäßig auf unserer Website depo-nie.de vorbei, wir werden Sie über die weiteren Schritte und Ihre Möglichkeiten informieren.

Allgemein können wir schon mal sagen:

Die Durchführung einer „Online-Konsultation“ ist ein relativ junges Instrument der Planungsbehörden, welches aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen unter anderem bei Umweltverträglichkeitsprüfungen aktuell praktiziert werden kann. Wir haben den aktuell uns bekannten Sachenstand für Sie versucht komprimiert zusammenzutragen.

  • gemäß Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG ist es aktuell möglich statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchzuführen
  • die Bekanntmachung soll gemäß § 27a VwVfG zusätzlich auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht werden und kann dann dort unter http://www.lbgr.brandenburg.de (Pfad Genehmigungsverfahren->Planfeststellungsverfahren -> Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 57a und 57b BBergG -> „Kiessandtagebau Fresdorfer Heide“) eingesehen werden. Erstaunlicher Weise ist zumindest per heute an dieser Stelle noch nichts zu lesen.

  • lt. Ankündigung des LBGR in den Amtsblättern der Gemeinde Michendorf  (S. 38) und Gemeinde Nuthetal (S. 23) gelten folgende Regelungen:
    • Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (Teilnahmeberechtigten), werden von der Durchführung der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.
    • Die individuelle Benachrichtigung erfolgt per Post und enthält die Zugangsdaten für die Online-Plattform auf der die notwendigen Unterlagen für die Online-Konsultation hochgeladen werden.
    • Wir empfehlen Einwendern, die in 2017 eine Einwendung gegen das oben genannte Vorhaben abgegeben haben, aber bis zum 05.01.2022 noch keine Benachrichtigung durch das LBGR erhalten haben, sich an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: Frank.Ludwig@lbgr.brandenburg.de

      zu wenden und den Zugang zur Online-Konsultation anzufordern.

    • Für die Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten im Online-Portal die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 17.01.2022 bis 16.02.2022 zugänglich gemacht.
    • Insbesondere werden in den dann bereitgestellten Unterlagen die Gegenüberstellung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin (Bauzuschlagstoffe & Recycling GmbH) zu den Einwendungen der Verbände und Ihren privaten Einwendungen einzusehen sein.

Weitere Informationen werden wir in den nächsten Tagen hier veröffentlichen.