Online-Konsultation seit 07.04.2021 fortgesetzt – Es gilt eine Fristverlängerung bis 10.05.2021

Wie wir festgestellt haben, sind seit dem 07.04.2021 unter dem Link Unterlagen zur Online-Konsultation die Unterlagen zur Online-Konsultation NEU veröffentlicht worden.

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des LfU erfolgte keine parallele Information über das Amtsblatt Brandenburg und auch auf den Seiten des LfU ist aktuell extrem schlecht ersichtlich, dass das Verfahren wieder fortgesetzt wurde.

Erst wenn man sich tief durch den Internetauftritt des LfU durchgeklickt hat, landet man schließlich auf der konkreten Verfahrensseite(n) (Michendorf bzw. Nuthetal) und findet dort, neben den weiterhin falschen Fristangaben für die Online-Konsultation, dann am unteren Ende der Seite den Link zu den Konsulatitonsunterlagen.

 

Eine bürgerfreundliche und barrierefreie Datenbereitstellung geht vermutlich auch besser. Das aktuell durch das Vorgehen des LfU entstandene Chaos erweckt keinen guten Eindruck. Bitte äußern Sie unbedingt unter T16@lfu.brandenburg.de Ihre persönlichen Eindrücke zum aktuellen Ablauf. Es ist äußerst wichtig dem LfU zu verdeutlich, wie das aktuelle Vorgehen durch Sie empfunden wird. Nehmen Sie uns (info@depo-nie.de) gern in „cc“ in Ihren Schriftwechsel mit dem LfU auf.


Wie wir den neu bereitgestellten Unterlagen entnehmen konnten gilt nun ein neues Fristende für die Online-Konsultation, nämlich der 10. Mai 2021. Konkret heißt es dort:

Gemäß der Bekanntmachung zur Online-Konsultation besteht die Möglichkeit, sich spätestens bis einschließlich 10. Mai 2021

  • per Brief an Landesamt für Umwelt Referat T 16 „Obere Abfallbehörde“ Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke oder

zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalten zu äußern.


Wir lesen uns derzeit in die umfangreichen Unterlagen ein und konnten bisher feststellen, dass

  • alle Einwender prüfen sollten, ob unter Ihrer persönlichen Einwender-ID (siehe Brief vom LfU) wirklich ALLE Ihre Argumente berücksichtigt wurden
  • alle Einwender prüfen sollten, ob unter Ihrer Einwender-ID überhaupt Informationen bereitgestellt wurden
  • alle Einwender prüfen sollten, ob die „Antworten“ der BZR überhaupt inhaltlich zu Ihren Einwendungen passen
  • sich vermehrt Bürger bei uns melden und berichten, dass ihr Download nach einigen Minuten einfach abbricht

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie ähnliche oder andere Erfahrungen machen und kontaktieren Sie unbedingt das LfU unter  T16@lfu.brandenburg.de

Arbeiten Sie unbedingt Widersprüche bzgl. der Erwiderungen auf Ihre persönliche Einwendung aus den Unterlagen heraus und zeigen Sie diese deutlich dem LfU auf.

All diese Widersprüche oder das Abwiegeln der Einwendungen durch die BZR sind das hohe Gut dieses Verfahrens. Je mehr Sie  und wir finden und je deutlicher wird, dass die BZR dem nichts Wesentliches oder gar nichts zu entgegnen hat, umso größer sind die Chancen, dem LfU Argumente zu bieten, warum die Deponiepläne abzulehnen sind. DAS ist das Ziel dieses Verfahrensschrittes!

Insgesamt gilt bezüglich des weiteren Vorgehens sowohl unser Angebot zur telefonischen Beantwortung Ihrer Fragen (Rufnummer und Zeiten siehe link) sowie das allgemein beschriebene Vorgehen gemäß unseres Beitrags „Die Online-Konsultationsphase beginnt – wir geben Hinweise“.

Wir werden weiterhin berichten.