Archiv für den Monat: November 2020

Fristverlängerung für Einwendungen bis zum 27.11.2020 – Nutzen Sie Ihre letzte Chance für eine persönliche Einwendung

Gemäß des Internetauftritts des LfUs waren die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Behörde erst verspätet einzusehen. Die Einwendungsfrist wurde daher bis zum  27.November 2020 (Freitag) verlängert.

Dieses gibt Ihnen die letztmalige Möglichkeit noch in der anstehenden Woche Ihre persönliche Einwendung der Behörde zukommen zu lassen. Nutzen Sie diese Chance und helfen Sie die riesige Mülldeponie vor Ihrer Haustür zu verhindern. Nur wenn auch Sie deutlich Ihre ablehnenden Haltung sowie Ihre persönlichen Gründe äußern kann dieses Vorhaben vielleicht verhindert werden.

Da ihre Einwendungen zwingend bis zum 27.11.2020 zugestellt sein müssen möchte wir darauf hinweisen,  dass Sie auch ein Fax an das LfU senden können. Vergessen Sie bitte auch hier nicht Ihre Unterschrift.

Faxnummern: 033201 442 662 oder 033201 442 399

Wie Sie Ihre persönliche Einwendung schreiben haben wir Ihnen in unserem Artikeln „Wie schreibe ich eine Einwendung?“ und „Beispielhafte Einwendungsunhalte“ beschrieben.

Die oben abgebildete Mitteilung des LfU können Sie hier nachlesen.

Mit Antenne Brandenburg vor Ort und gleich im Radio

Am heutigen Samstag, den 21.11.2021, waren wir gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen von Michendorf (Fr. Nowka) und Nuthetal (Fr. Hustig) nochmals in der Fresdorfer Heide um gemeinsam dem Radiosender Antenne Brandenburg ein Interview  zu den  Hintergründen unseres Protestes zu geben.

Vorab wurden durch den Radiosender bereits Vertreter des regionalen Wasser- und Abwasserzweckverbands interviewt sowie eine Stellungnahme des LfU angefordert.

Die Redebeiträge sollen sowohl am heutigen Samstag um ca. 18:10 Uhr als auch am 23.10.2020 in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr auf Antenne Brandenburg ausgestrahlt werden.

Beispielhafte Einwendungsinhalte

Da wir in in den vergangen Tagen öfters bezüglich Mustertexten oder Beispielinhalten angefragt wurden. möchten wir mit den nachstehenden Inhalte, Sie gern bei der Erstellung Ihrer persönlichen Einwendung unterstützen.

Vorweg jedoch: Um das Risiko der Gleichförmigkeit von Einwendungen zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, den Sachverhalt in eigenen Worten zu beschreiben und die Textbausteine möglichst nicht 1:1 zu kopieren, da unter Umständen gleichlautende Einwendungen sonst nur wie ein Einwendung gewertet werden könnten.

Des Weiteren müssen Sie unbedingt Ihre persönliche Betroffenheit in Ihrer Einwendung herausarbeiten sowie Ihr Schreiben persönlich unterzeichnen.

  • Die allgemeinen Hinweise zum Erstellen einer Einwendung sowie aktuelle Anregungen zu Einwendungsinhalten können Sie weiterhin dem Dokument Vorlage Einwendung sowie aktueller Sachstand entnehmen.
  • Ganz aktuell haben einige der BI-Unterstützer am Beispiel der Thematik Waldbrandgefahr sehr ausführlich dargelegt, warum die Planungsunterlagen hier nicht ausreichen und insbesondere Anwohner der umliegenden Gemeinden aber auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren oder Spaziergänger und Pilssammler hier entsprechende Einwende formulieren sollten. Das entsprechende Dokument haben wir ihnen verlinkt.
  • Orientieren können Sie sich auch an den von uns in 2017 bereits zusammengestellten Inhalten im Dokument Musterinhalte. Hier ist ebenfalls eine Auswahl verschiedenster  Gründe für eine Einwendung aufgeführt, die Ihnen dabei helfen sollen, ihre persönliche Betroffenheit zu beschreiben.

HOTLINE eingerichtet – Haben Sie Fragen zu Ihrer Einwendung oder dem Verfahren?

Die Hotlinenummer lautet  033205 – 598 62

Wie schreibe ich eine Einwendung?

Wo muss ich meine Einwendung abgeben / hinschicken?

Was passiert nachdem ich meine Einwendung eingereicht habe?

Was ist mit meiner Einwendung aus dem Jahr 2017?

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen und stehen für weitere Auskünfte zu folgenden Zeiten zur Verfügung.

Montag, 16.11.2020 von 17:00 – 20:00

Dienstag, 17.11.2020 von 13:00 – 18:00

Mittwoch, 18.11.2020 von 16:00 – 20:00