Wie schreibe ich eine Einwendung? – Hier die wichtigsten Eckdaten auf einer Seite

Handeln Sie jetzt und schreiben Sie ihre persönliche Einwendung. Wie zeigen Ihnen was dabei zu beachten ist. Des Weiteren bitten wir Sie unbedingt um Geldspenden zur weiteren Finanzierung der juristische Unterstützung.

  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte kosten Geld. Der NaBu (Naturschutzbund) führt für uns ein Konto:

    Kontoinhaber: NABU Brandenburg 
    IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
    BIC: BEVODEBB
    Verwendungsweck: Spende BI Depo-Nie.

    Bitte unterstützen Sie uns aktiv mit Ihrer Spende und helfen Sie dabei eine Müllsünde vor ihrer Haustür zu verhindern.

  • Ihre Schreiben müssen bis zum 23.11.2020 eingegangen (!) sein.

    Letzte Abgabe Fristenbriefkasten: 23.11.2020, 23.59 Uhr. Wenn möglich, lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie ihrer Einwendung bestätigen.

  • Eine Auswahl von potentiellen Gründen/ Inhalten von persönlichen Einwendungen können sie dem verlinkten Dokument „Muster Bausteine“ entnehmen. Sehr gern können und sollten Sie diese um ihre eigen Ideen, Befürchtungen und Gedanken erweitern.
  • Sofern Sie sich, komprimiert auf 3 Seiten, etwas mehr in die Materie einlesen wollen empfehlen wir ihnen unseren verlinkten Artikel im aktuellen Märkischen Bogen. Dieser enthält auch eine grafische Darstellung einer Einwendung, mit allen relevanten Inhalten.
  • Sie können sich ein Musteranschreiben einer Einwendung als Datei im Wordformat ebenfalls herunterladen.

 

Die Eckdaten in wenigen Stichpunkten:

  • Es gibt gesetzliche Grundlagen, die dem Landesamt für Umwelt (LfU) ein vereinfachtes Vorgehen mit Sammeleinwendungen ermöglicht, was dazu führt, dass Ihre Einwendung dann mit anderen zusammengefasst und weniger beachtet wird, deshalb gilt:
  • Es sind unbedingt persönliche und individuelle Einwendungen zu verfassen, dies ist sehr gern auch handschriftlich möglich!
  • Vergessen Sie bitte nicht ihrer eigenhändige Unterschrift sowie die Angabe ihrer Wohnanschrift.
  • Damit das Landesumweltamt erkennen kann, dass Ihre Einwendung auch eine persönliche Einwendung und keine Sammeleinwendung ist, sollten sie die Behörde darauf hinweisen, z.B. so: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Einwendung um meine persönliche Einwendung und um keine sogenannte gleichförmige Einwendung handelt. Ich erwarte, dass meine Einwendung entsprechend in der Abwägung berücksichtigt wird und ich eine individuelle Antwort von Ihnen erhalte, die ebenfalls nicht den Charakter einer gleichförmigen Einwendungsbeantwortung bzw. von gleichförmigen Abwägungsergebnissen hat. Ich behalte mir weitere rechtliche Schritte vor, wenn meine Einwände im Verfahren keine angemessene Berücksichtigung im Planfeststellungsergebnis finden.
  • Ehepartner müssen jeweils einzeln eine Einwendung schreiben (wichtig auch für Belange das Grundstück und das Haus betreffend), aber Eltern dürfen die Belange ihrer noch nicht mündigen Kinder vorbringen.
  • Bitte beachten Sie, dass die im Anhang aufgeführten Punkte Muster sind und Sie als Bürger unbedingt Ihre individuellen Einwendungen zu Papier bringen müssen.
  • Einwendungen sind an das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Referat T 16, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke (Fax 033201/ 442-399) zu richten, können jedoch auch in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Potsdamer Straße 33-35, 14552 Michendorf (Fax: 033205-5 98 50) sowie in der Gemeindeverwaltung Nuthetal, Arthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal (Fax 033200/ 20444) abgeben werden.