Alles zu Ihren Einwendungen

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Punkte Muster sind und Sie als Bürger Ihre individuellen Einwendungen zu Papier bringen müssen.

Sie können die hier formulierten Stichpunkte hier downloaden.

Weitere Hinweise zum Schreiben einer Einwendung finden Sie hier!

Ein Einblick in die Planungsunterlagen der BZR lässt Sie die ungeheurere Größe des Vorhabens erkennen. Hier ist der Link zur Webseite des Landesbergamtes (LBGR).

Was muss beim Schreiben einer Einwendung beachtet werden:

Es gibt gesetzliche Grundlagen, die dem Landesbergamt ein vereinfachtes Vorgehen mit Sammeleinwendungen ermöglicht, was dazu führt, dass Ihre Einwendung dann mit anderen zusammengefasst und weniger beachtet wird, deshalb

Persönliche und individuelle Einwendung verfassen, ist auch handschriftlich möglich!
Eine persönliche Einwendung ist wichtig, weil:

Beeinträchtigung des Grundstückes, ihres Waldes als Waldbesitzer oder Betroffenheit bezüglich Naherholung und Gesundheitsbelange müssen Bürgerinnen und Bürger persönlich vorbringen. Die Gemeinden Michendorf und Nuthetal dürfen dieses nicht übernehmen.

Deshalb auch im Schreiben die persönliche verfasste Einwendung betonen!
Eigenhändige Unterschrift nicht vergessen!

Damit das Landesbergamt erkennen kann, dass Ihre Einwendung auch eine persönliche Einwendung und keine Sammeleinwendung ist, sollten Sie die Behörde darauf hinweisen, z.B. so:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Einwendung um meine persönliche Einwendung und um keine sogenannte gleichförmige Einwendung handelt. Ich erwarte, dass meine Einwendung entsprechend in der Abwägung berücksichtigt wird und ich eine individuelle Antwort von Ihnen erhalte, die ebenfalls nicht den Charakter einer gleichförmigen Einwendungsbeantwortung bzw. von gleichförmigen Abwägungsergebnissen hat. Ich behalte mir weitere rechtliche Schritte vor, wenn meine Einwände im Verfahren keine angemessene Berücksichtigung im Planfeststellungsergebnis finden.

Ehepartner dürfen nicht füreinander eine Einwendung schreiben (wichtig auch für Belange das Grundstück und das Haus betreffend), aber Eltern dürfen die Belange ihrer noch nicht mündigen Kinder vorbringen.

Einwendungen sind zu richten an:

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)
Inselstraße 26
03046 Cottbus

per Post oder per Telefax: 0355 48640-510

Frist 9.8.2017 (Einwendung muss bis dahin der Behörde vorliegen), deshalb Posteinsendungsbeleg oder Faxsendungsbeleg aufheben!

Einwendung kann auch im Gemeindeamt Michendorf; Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf abgegeben werden!

Titel: Einwendung + Bezeichnung des Vorhabens: 
    • Betr.: Einwendung zur Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide der Firma BZR Bauzuschlags- und Recycling GmbH Az. f 12-1.2-1-2
Beispiel für Einleitungssatz:
    • Im Rahmen der öffentlichen Planauslegung „Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide der Firma BZR Bauzuschlags- und Recycling GmbH“ gebe ich folgende Einwendung ab:
Betroffenheit erklären:

Die Planungen beeinträchtigen meine Lebensqualität massiv und mindern zudem den Wert meiner Immobilie……

  • Beispiel 1: Ich wohne mit meiner Familie in der Gemeinde (Michendorf/Nuthetal, im Ortsteil XXXX und bin damit von der Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide der BZR Bauzuschlags- und Recycling GmbH (BZR) sowie der vorgesehenen Änderung der Wiedernutzung des Tagebaugeländes als Deponie der Klasse DK 1 direkt betroffen.
     
  • Beispiel 2: Ich gehe regelmäßig in der Fresdorfer Heide spazieren/reite regelmäßig/ …. und bin damit von der Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide der BZR Bauzuschlags- und Recycling GmbH (BZR) sowie der vorgesehenen Änderung der Wiedernutzung des Tagebaugeländes als Deponie der Klasse DK 1 direkt betroffen. Die Planungen beeinträchtigen mein Naherholungsgebiet massiv.
     
  • Beispiel 3: Ich habe mein Pferd in/im XXXXX eingestellt und reite gerne in den Erholungswald der Fresdorfer Heide auf den Wegen nahe des derzeitigen Kiessandtagebau. Ich bin davon ausgegangen, dass die Tagebauarbeiten 2019 enden und parallel die Renaturierung voranschreitet. Stattdessen werde ich mit der Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus und darüber hinaus auch noch mit der vorgesehenen Änderung der Wiedernutzung des Tagebaugeländes als Deponie der Klasse DK 1 konfrontiert. Diese Planungen schränken mein Bedürfnis auf Naherholung in einem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Waldgebiet massiv ein.  (weitere Textbausteine für Reiter finden Sie hinten)
Betroffenheit mit Bezug auf das Projekt und die Planungsunterlagen konkret erläutern und begründen:

Hier individuelle Auswahl treffen!!

Verkehr, Lärm, Schadstoffimmission, Gesundheitsgefahr
  • negativen Einwirkungen durch Zunahme von Schwerlastverkehr, gesundheitsgefährdenden Verkehrslärm für Anwohner auf den Hauptzufahrtsstraßen (Ortsdurchfahrt Alt-Langerwisch oder Saarmund); Belastung könnte über die Grenzwerte der Gesundheitsgefährdung gehen; selbst die in der Rechtsprechung festgesetzte Schwelle zur absoluten Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) wird überschritten werden, Schutznachweis nicht erbracht;
  • Belastung durch Schwerlastverkehrs auf den Schleichwege wurden in der Planung nicht berücksichtig (Ortsdurchfahrten Wilhlmshorst, Wildenbruch, Fresdorf, Saarmund-Weinbergstraße, Tremsdorf, Michendorf-Ortszentrum); Planung schließt Nebenstrecken nicht aus;
  • Regelmäßige Erschütterungen beeinträchtigen meine Wohnung/mein Haus an der vom Schwerlastverkehr benutzten Straße (Name), bedingt durch Moor- und Sander-Unterböden an den Straßen;
  • Das Verkehrsgutachten mit einer Prognose von geringerer Belastung für Straßenanwohner ist nicht nachvollziehbar. Dem steht gegenüber, dass in Zukunft durch den Parallelbetrieb von Deponie (Deponie DK 1 mit einem breiten Abfallkatalog) und Kiestagebau durchschnittlich 412 LKW-Fahrten in 12 Stunden (34-35 LKWs/Stunde) erzeugt werden (vgl. Seite 9, Abb.9 BZR-Standort Fresdorfer Heide);
  • Gefahren für Fußgänger und Radfahrer durch Schwerlastverkehr in den Ortsdurchfahrten und auf den Verbindungsstraßen zwischen den Ortsteilen;
  • hohes Unfallrisiko für mich als Fußgänger oder Fahrradfahrer auf meinem Weg zu Geschäften und Dienstleistungen / für meine Kinder auf ihrem Schulweg, Straße YY, besonders wo ich/sie auf dem Schulweg die Straße XX queren muss/müssen,
  • keine Schallauswirkungsprognose für die Anwohner an den Durchfahrtsstraßen;
  • Gefahren durch gesundheitsschädlichen Lärm und hohe Abgasemission, besonders bei Abbiegevorgängen und Querungen in den Ortslagen durch Brems-, Anfahr- und Beschleunigungsprozesse;
  • erhöhte Gefahr für den Fahrradverkehr auf der L77: Einmündung des nichtöffentlichen Weges zum Segelflugplatz zur L77 würde vom gesamten Ziel- und Quellverkehr des Standortes Fresdorfer Heide 412 LKWs in 12 Betriebsstunden passiert (Verkehrsgutachten, Abb. 9 auf Seite 9);
Naherholung, Wandern, Reiten, Freude an der Natur 
  • massive Staubbelastung und dauerhafte Lärmbelastung meiner Naherholungswege ist zu erwarten; Planung sieht Abholzung eines geschlossenen Waldgebietes und des Waldgürtels an den eiszeitlichen Rinnen und am Wander- und Reitweg „Pferdesteig“ vor und beeinträchtigt nachhaltig die schönsten Stellen meines bevorzugten Naherholungsgebietes;
  • der Charakter für eine ruhige Erholung in Natur und Landschaft im Umfeld des Vorhabens wird durch den Tagebau und den parallelen Deponiebetrieb negativ beeinflusst;
  • die Waldpufferzonen zwischen dem derzeitigen Kiestagebau und den örtlichen und überörtlichen Wander- und Reitwegen sollen abgebaggert werden;
  • es sind keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die dauerhaft gestörten Naherholungsmöglichkeiten vorgesehen;
  • die Biotope und mit ihnen die Lebensräume der wertvollen Tier- und Pflanzenwelt des Landschaftsschutzgebietes werden zerstört;
  • das Planungsvorhaben liegt in der Kernzone des Naturparkes Nuthe-Nieplitz-Niederung, womit ein Ziel des Naturparks konterkariert wird: die Förderung und Entwicklung eines naturverträglichen Erholungswesens und Tourismus (siehe Erklärung zum Naturpark „Nuthe-Nieplitz“ vom 25.3.1999);
  • hohe Frequenz von Schwerlastverkehr und Begegnungsverkehrs von Schwerlastern auf Erholungswegen (Privat-Straße am Flugplatz) bedeutet Gefahr für mich als Wanderer, Fußgänger oder Reiter;
     
  • die genannten Zahlen des zu erwartenden Schwerlastverkehrs sind Durchschnittswerte; es ist zu befürchten, dass die Frequenz in den Stoßzeiten über den Durchschnittswerten liegen wird, wodurch die o.g. Gefahren noch weiter steigen
  • Weil der Naturschutz in meinem Naherholungsgebiet mir ein Anliegen ist, wende ich mich gegen die Erweiterung des Kiestagebaus. Ich lehne eine erneute Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet ab und wende mich gegen die massive Beeinträchtigung der angrenzenden Naturschutzgebiete;
  • Meine Erfahrungen sind, dass in Trockenperioden die Umgebung des Kiestagebaus verstaubt und damit auch meine Naherholungswege (Wandern, Reiten, Familienausflug). Die beschriebenen Befeuchtungsmaßnahmen sind schon jetzt nicht ausreichend; wenig Vertrauen, dass das Unternehmen die Arbeiten im Kiesabbau in Zukunft umweltfreundlicher durchführt;
     
  • Der gültige Regionalplan hat eine Erweiterung des Kiestagebaus in der Fresdorfer Heide abgelehnt und gibt der Freiraumsicherung Vorrang, weil dieser Kiestagebau vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“ und mitten in einem geschlossenen Waldgebiet liegt;
     
  • Durch die Lage in einem geschlossenen Waldgebiet ist der Kiestagebaus als Deponie-Standort nicht geeignet, da von einer Deponie eine erhöhte Brandgefahr ausgehen und wertvollen Erholungswald vernichten kann;
     
  • Mein Interesse an Naherholung hat Vorrang, deshalb Ablehnung der Kiestagebauerweiterung: Laut Regionalplan gibt es für die Kiesgewinnung ausreichend Alternativen. Allein im Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt es über 1100 ha Kiesfördergebiete, die vom Regionalplan als geeigneter eingestuft wurden. Angesichts dieses Überangebots an Baumaterial sollte auf die insgesamt 16,4 ha Erweiterungsfläche im Bergwerksfeld „Fresdorfer Heide“ und „Fresdorfer Heide Süd“ verzichtet werden;
     
  • Forderung einer zügigen Renaturierung nach der Planung von 1994 und Kritik an der zögerlichen Umsetzung der bereits genehmigten Abschlussbetriebspläne durch die BZR;
Klima
  • Kiestagebauerweiterung und zukünftige Deponie liegen in einer bedeutenden Frischluftbahn für unseren Siedlungsraum (besonders betroffen ist Wildenbruch). Es ist zu erwarten, dass die Frischluftentstehung und die Frischluftbahn erheblich beeinträchtigt werden;
  • das Waldgebiet, das abgeholzt werden soll, ist als Frischluftentstehungsgebiet ausgewiesen (siehe Landschaftsrahmenplan Potsdam-Mittelmark). Regelmäßige Frischluftzufuhr in den Siedlungsgebieten trägt sowohl zur Gesunderhaltung als auch zum Wohlbefinden bei;
Trinkwasserschutz
  • Gefahr für das Trinkwasserreservoirs des Trinkwasserbrunnens Tremsdorf, der zum WAZV meiner Gemeinde gehört, durch die Wiedernutzung des Kiestagebaus als Deponie (tatsächliches Wassereinzugsgebiet reicht bis auf das Gebiete des Planungsvorhabens; der Geschiebemergel in der Fresdorfer Heide ist teilweise sandig und bietet keine Sicherheitsschicht für den Hauptgrundwasserleiter);
  • Kiestagebau mit der Nachnutzung Deponie liegen im Grundwasserneubildungsgebiet für die Region, deshalb  Wassermangel in Hauswasserbrunnen möglich;
Gewässer
  • Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist das Gebiet des Kiessandtagebaus als Grundwasserneubildungsgebiet eingestuft. Aufgrund seiner Höhenlage ist eine Beziehung zwischen 1.Grundwasserleiter und den umliegenden Oberflächengewässern nicht ausgeschlossen. In der Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte keine Prüfung der Fließwasserbeziehung in der Region und des Einflusses des Vorhabens auf den Wassermangel in den umliegenden Gewässer und Seen.
Staubbelästigung
  • Bisherige Erfahrung: Verschmutzung der jetzigen Erschließungswege, keine Abdeckung von Kies-Transportern. Bei Brems- und Anfahrvorgänge wird Ladung auf die Umgebung verteilt, hohe Belastung an Feinstaub für die Anwohner an den Durchgangsstraßen, hohe Verschmutzung von Naherholungswegen des Naturparks in der Fresdorfer Heide, besonders in Trockenperioden; Gefahr der Weiterung Verschmutzung von Grundstücken und Erholungsgebieten;
Kritik an Qualität der Planungsunterlagen und am Verfahren: 
  • ausgelegten Planunterlagen entsprechen nicht den rechtlich notwendigen Anforderungen;
  • Forderung nach Überarbeitung der Planunterlagen und anschließende Neuauslegung;
weitere Formulierungen für Reiter, die ihre Pferde auf den umliegenden Reiterhöfen und Weiden haben:
  • Der Kiesabbau soll gem. Planung der BZR z.B. bis direkt an den sog. Reitsteig heranreichen. Der Lärm auf dem Betriebsgelände, die Erschütterungen, die Luftschadstoffe und die Lichtreflexe würden sich auf mich und mein Pferd negativ auswirken. Pferde sind extrem empfindsame Tiere und reagieren scheu bis unwillig auf jede Veränderung in der Landschaft. Deshalb würde es mir im Falle der Bewilligung des beantragten Weiterbetriebs und die beabsichtigte Parallel- bzw. Nachnutzung des Geländes als DK I – Deponie unmöglich gemacht, die bisherigen Reitwege zu nutzen.
  • Die Vielzahl naturbelassener Reitwege in der Umgebung war für mich auch ein Auswahlkriterium für die Einstellung des Pferdes in/im xxxxxx. Durch die Planungen könnte ich in meiner Naherholung so stark eingeschränkt werden, dass ich mir einen weiter entfernten Platz für mein Pferd und zum Ausreiten suchen muss, was für mich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
  • Einer von zwei Hauptzufahrtswegen zum Planungsgebiet ist die L 77. Das Verkehrsgutachten geht von einer durchschnittlichen Zunahme von 24% des Schwerlastverkehrs (mindestens 164 Schwerlasttransportern in 12 Stunden) durch den geplante Parallelbetrieb von Kiestagebau und Deponie aus, weitere Schwerlasttransporte (STEP Biogäranlage, BZR-Recyclinganlage) sind zu erwarten. Die durchschnittliche Taktzahl der Durchfahrten auf der L 77in den zwölf Betriebsstunden, würde sich betriebsbedingt nicht gleichmäßig verteilen, sondern könnte sich stundenweise auch stark erhöhen. Das würde das tägliche Führen meines Pferdes von und zu der Sommerweide für den Ausritt zu einer gefährlichen Passage über die L 77 werden lassen. Sowohl mein Leben und meine Gesundheit als auch die meines Pferdes sind ernsthaft bedroht. Eine geschützte Querungsmöglichkeit zwischen Weide und Reiterhof ist in der Planung nicht vorgesehen.
  • Das Trinkwasser meines Reiterhofes könnte durch die Nachnutzung des Kiestagebaus als Deponie negativ beeinflusst werden. Mein Reiterhof bezieht sein Trinkwasser aus dem WAZV „Mittelgraben“, zu dem auch der Trinkwasserbrunnen Tremsdorf gehören soll. Die Geschiebemergelschicht, die den Hauptgrundwasserleiter bedeckt, ist teilweise sandig. Sie bietet deshalb keine Sicherheitsschicht für das Grundwasser und gefährdet mein Trinkwasser und das für mein Pferd.