Archiv für den Monat: Juli 2023

Regionalplan nimmt Kiessandtagebau in der Fresdorfer Heide nicht als Vorbehalts-/Vorranggebiet auf!!!

Gemeinsam mit den Naturschutzverbänden hat die BI Depo-nie einen weiteren
Teilerfolg in Sachen Landschaftsschutz erzielt. Der Entwurf des Regionalplans
Havelland-Fläming 3.0 mit seinen geplanten Festlegungen zum Kiesabbau in der
Fresdorfer Heide wurde zugunsten der Erhaltung von Landschaftsschutzgebieten
geändert.
Die Regionale Planungsgemeinschaft folgte damit den vorgetragenen Argumenten
der Naturschutzverbände und unserer Bürgerinitiative zum öffentlichen Interesse an
der Natur und berücksichtigt die Kiesgrube in der Fresdorfer Heide nicht mehr als Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiet für den Kiessandabbau, denn Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege stehen dem entgegen und in der Region sind ausreichend
alternative Flächen zur Rohstoffgewinnung vorhanden.
Nach weiteren Angaben im Regionalplanentwurf 3.0 für die Region Havelland-
Fläming sind bei einer Auslastung von 150 Prozent die Kiessandvorräte für
mindestens weitere 35 Jahre gesichert. Daher kann es nicht auf das beantragte
geringe Abbauvolumen der BZR GmbH von weniger als einem halben Prozent am
Gesamtvolumen in der Region ankommen.
Wir freuen uns über die Entscheidung der regionalen Planungsgemeinschaft! Vielen Dank an alle Unterstützer.

Unser Engagement muss aber weiter gehen, jede Spende von Ihnen hilft dabei.

Spendenkonto der BI für anwaltliche Unterstützung:
NABU Brandenburg

Verwendungszweck: ‚Spende BI Depo-Nie‘
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
BIC: BEVODEBB

Wirklich (k)ein Grund zur Freude?!

Mit diesem Artikel wird auf der Website der BZR GmbH für Tier- und Naturschutz
geworben:
„Juhu ein Uhu – Natur pur im Tagebau Fresdorfer Heide“
Vor einiger Zeit noch undenkbar und in den meisten Regionen in Deutschland so auch in Brandenburg ausgestorben, erfreuen auch wir uns bei der BZR über solche Nachrichten. Ein Uhu hat im Bereich unseres Tagebaus gebrütet. Der im Mai 2022 entdeckte Jungvogel ist auch nicht das erste Exemplar auf unserem von Wäldern umgebenden Grundstück und mit Spannung haben wir davon erfahren. Wir arbeiten mitten in der Natur und sind darauf bedacht verantwortungsvoll die wenigen Exemplare des Uhus in unserer Region mit zu schützen. In diesem Zusammenhang bitten wir von Störungen dieser wunderschönen Tiere auf unserem Grundstück abzusehen. Wenn ein solches Geschöpf im 20. Jahrhundert in Brandenburg jahrzehntelang nicht auffindbar war, ist es nun umso schöner, dass der Uhu in den letzten Jahren in unser Bundesland zurückgekehrt ist. Das Betreiben eines Tagebaus und die Aufrechterhaltung von Artenschutz können immer im Einklang miteinander bestehen. Der größten Eule Europas scheint es bei uns zu gefallen. Wir wünschen dem kleinen bald großen Raubvogel allzeit guten Flug und eine erfolgreiche Jagd.


Tatsächlich hat die BZR GmbH im Juni diesen Jahres beim Landesamt für Umwelt Brandenburg einen Antrag auf Befreiung vom Uhu-Schutz gestellt. Genau gemeint ist damit der Antrag auf Befreiung gemäß § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 29 des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz von den Verbotstatbeständen. Es ist nämlich unter anderem verboten, die Uhus zu fangen, zu töten, zu verletzen oder zu stören sowie ihre Habite und Horste zu zerstören. Und genau das hat die BZR GmbH offensichtlich vor, denn sonst wäre der Befreiungsantrag nicht erforderlich.
Die BI Depo-nie wird gemeinsam mit den Naturschutzverbänden alles tun, um die Uhus in der Fresdorfer Heide weiterhin zu schützen.


Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende dabei, denn ohne anwaltliche Hilfe
und ohne Klage wird es nicht zu verhindern sein.