Die Unterlagen zur Online-Konsultation des LBGR wurden veröffentlicht – Was Sie jetzt tun können

Vorneweg: In den letzten 4 Wochen haben uns viele weitere Spenden erreicht. Dafür danken wir Ihnen sehr. Wir müssen aktuell mehr denn je davon ausgehen, dass eine längere rechtliche Auseinandersetzung erforderlich wird. Hierfür benötigen wir juristische Unterstützung, die natürlich finanziert werden muss. Bitte unterstützen Sie uns daher weiterhin mit Ihren Spenden.

Der aktuelle Sachstand zur Online-Konsultation des LBGR: Im Verlauf des gestrigen Tages wurden unter https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/planfeststellung/kiessandtagebau-fresdorfer-heide/ die angekündigten Unterlagen veröffentlicht.

Um diese einsehen zu dürfen, müssen Sie zu den 615 Bürgern gehören, die in 2017 eine Einwendung an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) geschrieben haben.

Weiterhin sollten Sie in den letzten Wochen ein Schreiben vom LBGR erhalten haben, in dem Ihnen ein Passwort zum Öffnen der verschlüsselten Datei und eine persönliche Einwendernummer mitgeteilt wurde.

Mit Hilfe dieser Daten können Sie das Dokument RBP Fresdorfer Heide, Online-Dokument des LBGR öffnen.

In der sogenannten Synopse können Sie dann auf 197 Seiten eine Gegenüberstellung der Einwendungsinhalte der Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verwaltungen und Verbände), aber auch Ihre anonymisierten und zusammengefassten persönlichen Einwendungen mit den jeweiligen Erwiderungen der BZR einsehen.

Des Weiteren finden Sie unter https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/planfeststellung/kiessandtagebau-fresdorfer-heide/ auch alle anderen aktuellen Planungsunterlagen zum Vorhaben „Erweiterung Kiessandtagebau in der Fresdorfer Heide“.


Was können Sie persönlich jetzt tun:

Um Ihrer Einwendung nochmals den nötigen Nachdruck zu verleihen, können Sie, müssen Sie aber nicht zwingend, die Unterlagen des LBGR mit Hilfe der postalisch zugestellten Zugangsdaten im Detail einsehen.

Entscheidend ist insbesondere, dass Sie dem LBGR unbedingt erneut mitteilen, dass Sie weiterhin an Ihrer Einwendung vollumfänglich festhalten.

Hierzu reicht eine E-Mail an Frank.Ludwig@lbgr.brandenburg.de oder ein Brief an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus.

Ein Mustertext könnte z. B. wie folgt aussehen (Hinweis: Wir werden den Mustertext nach unserer Prüfung ggf. erneut anpassen):

Betrifft Geschäftszeichen f 12-1.2-1-2

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der öffentlichen Bekanntmachung zum Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide“ der Bauzuschlagstoffe & Recycling GmbH teile ich Ihnen mit, dass ich auch nach Einsichtnahme der Erwiderung der Antragstellerin weiterhin vollumfänglich meine vorgebrachten Einwendungsinhalte aufrecht erhalte. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass meine Ausführungen nicht im vollen Umfang und Inhalt wiedergegeben bzw. gewürdigt wurden. Ich bitte daher weiterhin, um detaillierte Prüfung der von mir eingebrachten Inhalte, Hinweise und bisher im Verfahren ungeklärten Sachverhalte.

Bitte bestätigten Sie mir den Erhalt meiner Nachricht binnen 5 Werktagen.

Mit freundlichen Grüßen


Sie haben in 2017 eine Einwendung geschrieben, wollen sich einen eigenen Eindruck von den bereitgestellten Unterlagen machen und benötigen Unterstützung beim Onlinezugang? Nutzen Sie unbedingt die in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben kommunizierten Kontaktdaten des LBGR:

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe
Inselstraße 26
03046 Cottbus

oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: Frank.Ludwig@lbgr.brandenburg.de

Teilen Sie uns unbedingt mit, sofern Ihnen dort nicht geholfen werden konnte.


Sofern Sie sich selbst in die Unterlagen einlesen wollen, könnten Sie unter anderem auf folgende Aspekte achten:

  • Prüfung auf Formfehler
    • technische Hürden/ Verfügbarkeit/ Erreichbarkeit der Unterlagen,
    • Datenschutzverletzungen,
    • formelle Mängel,
  • Inhaltliche Prüfung
    • Prüfung der Erwiderungen der Antragstellerin auf Ihre Einwendungen,
    • Prüfung auf Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe Ihrer ursprünglichen Einwendungsinhalte,
    • Prüfung weiterer Erwiderungen z. B. gegenüber Trägern öffentlicher Belange,

Nachstehend nun weitere Details zum Verfahren, die wir bisher kennen in Schlagwortform:

  • Beim parallelen Verfahren des LfU im Frühjahr 2021 gab es eine sehr große Reihe von Auffälligkeiten, die hoffentlich durch das LBGR nicht wiederholt werden (fehlerhafte Zugangsdaten zur Onlineplattform, viele Einwender, die keine Einladung vom LfU erhalten hatten, ein extrem komplexer Loginprozess, Datenschutzverstöße in den veröffentlichen Unterlagen, …)
  • Es gibt auch dieses Mal eine Vielzahl von Einwendern, die keinen Internetzugang und somit keine unmittelbare Einsichtmöglichkeit in die bereitgestellten Unterlagen haben.
  • Eine altnative persönliche Einsichtnahme der Unterlagen scheint durch das LGBR auch für Personen ohne Onlinezugang nicht vorgesehen zu sein.
  • Durch die extrem lange Bearbeitungsdauer des LBGR ist fraglich, ob sich Rahmenbedingungen und potentielle Einwendungsinhalte nicht verändert haben bzw. nun nicht mehr berücksichtigt werden können.
  • Die lange Bearbeitungsdauer des LBGR (die Einwendungen stammen aus 2017) hat dazu geführt, dass z. B. nach 2017 in die Region zugezogene Bürger nun nicht mehr am Verfahren teilnehmen können.
  • Die vom LBGR bereitgestellten Unterlagen sind erwartungsgemäß sehr umfangreich und daher aus unserer subjektiven Sicht nicht mit vertretbaren Aufwand im Veröffentlichungszeitraum detailliert verarbeitungsfähig.
  • Ein erster grober Blick in die gestern bereitgestellten Unterlagen zeigt, dass die Einwendungen privater Personen durch die BZR, anderes als im Verfahren des LfUs in 2021, nicht individuell erwidert werden, sondern sehr stark zusammengefasst und gekürzt aufgeführt sind. Hier sollte sehr genau durch Sie als Einwender geprüft werden, ob Ihre Einwendungsinhalte vollständig und korrekt dargestellt wurden.

Wenn Sie ähnliche oder andere Erfahrungen mache, teilen Sie uns diese unbedingt via info@depo-nie.de mit. Wichtig: Notieren Sie sich auch Datum und Uhrzeit sofern eine Unterstützung bei Rückfragen durch das LBGR nicht gegeben war.


Wie geht es weiter?  Wir werden nun versuchen, uns kurzfristig durch die digitalen Aktenberge durchzuarbeiten und Ihnen kontinuierlich auf den bekannten Kanälen dazu Informationen zukommen zu lassen.

Des Weiteren prüfen wir unsere Möglichkeiten, in wie weit wir Ihnen per Telefonhotline und/oder Videokonferenz gezielt bei Ihren Fragen weitere Unterstützung bieten können. Auch darüber werden wir Sie zeitnah informieren.


Und ganz wichtig: Um uns für einen potentiell möglichen Klageprozess zu befähigen, sind wir weiterhin auf Ihre Spenden angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns, in dem Sie entweder auf unser Konto beim NABU

NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
BIC: BEVODEBB
Verwendungszweck: ‚Spende BI Depo-Nie‘

oder mit wenigen Klicks über unsere Onlinespendenplattform bei betterplace.org Ihre Spende zukommen lassen. Mit Ihren Geldern finanzieren wie gegebenenfalls erforderliche Gutachten sowie Anwalts-und Gerichtskosten.