Archiv für den Monat: Juni 2021

Unser Termin vor Ort am 24.06.2021 – weitere Unterstützung auf politischer Ebene wurde zugesichert

Wir hatten die aktuellen Äußerungen des Umweltministers zur zeitnahen Erstellung eines Abfallwirtschaftsplans zum Anlass genommen und zu einem Vororttermin geladen.

Vertreter der Brandenburger Bündnisgrünen waren unserer Einladung gefolgt und besichtigten am 24.06.2021 gemeinsam mit uns in einer zweistündigen Exkursion das Areal der seit Jahren umstrittenen Kies- und geplanten Müllgrube „Fresdorfer Heide“.
Die Bergrechtsexpertin der Brandenburger Bündnisgrünen Heide Schinowsky äußerte in diesem Zusammenhang erheblich Zweifel daran, dass das Vorhaben wie vom Betreiber geplant umgesetzt werden kann.

„Erstmal gibt es eine Atempause für die Region. Grund dafür ist die Entscheidung des Brandenburger Klima- und Umweltministeriums, im Rahmen des neuen Abfallwirtschaftsplans eine sogenannte strategische Umweltprüfung durchführen zu lassen. Das wird Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Schinowsky. Eine Ausschreibung dafür hat das Ministerium bereits eingeleitet, wie letzte Woche bekannt wurde.

„Der Betreiber hat Bergwerkseigentum von der Treuhand erworben, ohne darauf zu achten, dass eine Erweiterung des DDR-Kiestagebaus wegen des bereits vorläufig festgesetzten Landschaftsschutzgebietes von Anfang an höchst konfliktträchtig war“, berichtete die ehemalige Grünen-Europaabgeordnete und Anwohnerin Elisabeth Schroedter. „Mit der umfassenden Umweltprüfung und unter Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle Argumente auf den Prüfstand kommen. Die verantwortlichen Brandenburger Landesbehörden sollten hierbei an einem Strang ziehen“, mahnt Schinowsky.

Ein Grundproblem sei zudem, dass das antiquierte Bundesbergrecht, dass die rücksichtslose Ausbeutung von Rohstoffen vor allen anderen Belangen priorisiert. In seinen Grundzügen stammt es noch aus der Nazizeit. „Der Investor hat schon in den Neunzigern das Bergbaurecht weit ausgereizt, um eine Abfallsortieranlage in der Kiesgrube zu betreiben; die Reste wurden illegal unter dem Sand vergraben. Höchst umstritten und in einseitig großzügiger Auslegung des Bundesberggesetzes durch das Landesbergamt in Cottbus dürfen die wiederhervorgeholten Reste des illegalen Abfalls immer noch in der Kiesgrube lagern; das Bergamt unterstützte bisher auch die Deponiepläne der BZR GmbH inmitten des Landschaftsschutzgebietes. Es ist überfällig, das Bergbaurecht endlich zu ändern und nicht weiter das Unternehmerinteresse vor den Umwelt- und Naturschutz zu schieben“, sagte Schroedter.

Bild: www.ideengruen.de | markus pichlmaier
Unterstützung gibt es in dieser Frage hoffentlich auch aus der Bundespolitik. Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock kennt laut unserer Gäste die Debatte um die Fresdorfer Heide im Süden. In einer Vorbesprechung mit Vertretern der Bündnisgrünen sicherte die Kanzlerkandidatin demnach zu, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür einzusetzen, das Bergrecht grundlegend zu überarbeiten und sowohl die Rechte von Betroffenen als auch den Umwelt- und Naturschutz zu stärken. Zudem soll der Ausstieg aus dem Kies- und Sandabbau in Schutzgebieten vorangetrieben werden. Unser Termin vor Ort am 24.06.2021 – weitere Unterstützung auf politischer Ebene wurde zugesichert weiterlesen

Vor-Ort-Termin am 24.06.: Atempause für umstrittene Pläne Fresdorfer Heide? Neuer Abfallwirtschaftsplan stellt Mülldeponien auf den Prüfstand. Wir sprechen vor Ort

Der geplante Standort für eine Deponie der Klasse 1 in der Fresdorfer Heide kommt endlich auf den Prüfstand !

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Axel Vogel, hat am 17.6.2021 auf Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Benjamin Raschke, mitgeteilt, dass im Rahmen der „Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Brandenburg“ eine neue Regelung für die „mineralischen Abfälle zur Beseitigung“ (Deponien der Klasse 1) getroffen wird.

Es wird für diese Standorte eine „strategische Umweltprüfung (SUP)“ durchgeführt und „Massnahmen zur Abfallvermeidung“ und „die Förderung eines vermehrten Einsatzes von Recyclingmaterialien und Ersatzbaustoffen stärker in den Fokus gerückt werden“.

Für die Bürgerinitiative und die Einwohner der Gemeinden Michendorf und Nuthetal bedeutet diese Erklärung, dass nun erstmalig zeitnah geprüft wird, ob ein Deponie-Standort in der Fresdorfer Heide unter dem Gesichtspunkt des Umwelt- und Naturschutzes überhaupt genehmigungsfähig ist und ob eine DK1 dort gebraucht wird. Die „strategische Umweltprüfung (SUP)“ wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, und damit hat die BI seit fast 5 Jahren große Erfahrung.

Über 1400 Einwendungen wurden in den Bürgerbeteiligungen der letzten Jahre vorgebracht und auch unter den Bedingungen der Pandemie konnten wir viele Mitstreiter gewinnen, bei der kürzlich abgeschlossenen „online Konsultation“ des Landesamtes für Umweltschutz zum „Antrag auf Errichtung einer Deponie Klasse 1 in der Fresdorfer Heide“ ihre Argumente gegen diese Pläne erneut vorzubringen und zu betonen, dass im Landschaftschutzgebiet Nuthe-Nieplitz in unmittelbarer Nähe von zwei Naturschutzgebieten „Fauna- und Flora-Habitate (FFH)“ kein geeigneter Platz für eine Mülldeponie ist.

Die Fresdorfer Heide ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Nun besteht die realistische Chance, dass dies auch vom Land Brandenburg anerkannt wird.

Am 24.6.2021 um 14 Uhr wird die BI vor Ort informieren! Gemeinsam mit Heide Schinovski, Bergrechtsexpertin, Senior Advisor für Energie und Klimaschutz bei „Deutsche Umwelthilfe“ und Bundestagskandidatin der Brandenburger Landesliste von Bündnis 90/Die Grünen werden wir Fragen zum aktuellen Stand und zur umweltpolitische Bedeutung diskutieren.

Sie sind herzlich eingeladen!

Treffpunkt: An der L 771 (Saarmunder Straße)/ Einfahrt zur Kiesgrube. (52*296’ N,13*112’ O) am 24.6.2021 um 14 Uhr.

Regionalversammlung Havelland-Fläming streicht Kiessandtagebau in der Fresdorfer Heide aus Planungskonzept

Die Regionalversammlung beschloss am Donnertag, den 17.Juni 2021 den Entwurf für den Regionalplan 3.0.

Ein Bestandteil ist das Planungskonzept  zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächlicher Rohstoffe, u.a. für Kiessandtagebaue.

Durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) sollte die Fresdorfer Heide wieder zum Voranggebiet und ein neuer Kiestagebau „Wildenbruch-Nord“ zum Vorbehaltsgebiet gemacht werden. Das hätte bedeutet, dass der Kiestagebau in der Fresdorfer Heide Vorrang vor dem Landschaftsschutz und dem Schutz des Waldgebietes gehabt hätte. Zudem hätte ein weiterer Kiestagebau erschlossen werden können. Die Nacherholung in diesem geschlossenen Waldgebiet wäre glatt unter die Bagger-Räder gekommen.

Das konnte durch den Einsatz der Bürgermeisterinnen von Nuthetal, Frau Hustig, und Michendorf, Frau Nowka, auf der Versammlung verhindert werden. Durch ihr entschlossenes Auftreten haben sie die Mehrheit der Bürgermeister/innen und Landrät/innen dafür gewinnen können, dass diese Vorschläge des LBGR aus dem Planungskonzept gestrichen wurden. Die Bürgermeister/innen konnten auf eine klare Beschlussfassung ihrer Gemeindevertretungen verweisen, in denen sowohl die Weiterführung des Kiestagesbaus als auch der Deponieplanung in den Kiesgruben eine Absage erteilt wurden.

Im Vorfeld hatte die BI Depo-Nie die Gemeinden in der Vorbereitung der Regionalversammlung unterstützt. Denn die Kiesgrube der BZR GmbH hätte bereits 2020 renaturiert werden müssen. Selbst die Genehmigung zur Verlängerung beinhaltet allerspätestens bis 2022 eine vollständige Renaturierung und Wiedereingliederung des Gebietes in das Landschaftsschutzgebiet.

Die Aufstellung des neuen Regionalplans war notwendig geworden, nach das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Juli 2018 den Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt hatte. Seitdem liegt kein wirksamer Regionalplan mehr vor. Der Landesentwicklungsplan hat aber in vielen Bereichen keine Festsetzungen, sondern verweist auf die Regionalplanungsebene. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächlicher Rohstoffe, aber auch die Freiraumplanung. Im Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ war die Fresdorfer Heide als „empfindlicher Teilraum der regionalen Landschaftseinheiten“ und damit als Teil des Freiraums ausgewiesen. Und dies soll auch im Regionalplan 3.0 so bleiben.

Überprüfung des Deponie-Standortes Fresdorfer Heide

Wie bereits bekannt möchte die BZR GmbH in der Fresdorfer Heide die zweitgrößte Mülldeponie des Landes für mineralische Abfälle (Deponieklasse I = DK I) errichten. Das Genehmigungsverfahren dafür läuft seit 2017, zuletzt endete die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der chaotischen Online-Konsultation.
Die Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, das für die Brandenburger Abfallwirtschaft zuständig und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nachgeordnet ist.

 

Nun hat der Umweltminister auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke (B90/GRÜNE) bekannt gegeben, dass noch 2021 ein neuer Abfallwirtschaftsplan vorgelegt wird, zu dem für mineralische Abfälle der DK I eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattfinden wird.
Erstmals wird eine Abfallstrategie entwickelt, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie räumt der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung, dem Recycling und der Verwertung Vorrang gegenüber einer Deponierung ein.

 

Die strategische Umweltprüfung bewertet, ob die Abfallwirtschaftsplanung und die Deponieplanung im Einklang mit Natur- und Umweltschutz stehen. Dieser neue Umgang mit Bauabfällen setzt endlich ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages der Landesregierung vom September 2019 um.
Minister Axel Vogel schreibt: „Folge ist, dass dieser Teil des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftsplans in seinen Aussagen Bedeutung für Zulassungsentscheidungen auch bereits beantragter Verfahren entfalten und dabei zu berücksichtigen sein wird.“ (Mündliche Anfrage Nr. 648, Landtagsdrucksache 7/3756)

 

Was aber bedeutet das nun?
Es bedeutet, dass die zu deponierende Müllmenge durch kluge Steuerung (Möglichkeiten, Anreize und Verpflichtung zur Müllvermeidung) zukünftig geringer gehalten wird. Das hat Auswirkungen auf die Frage, ob die eine oder andere geplante Deponie im Land überhaupt noch notwendig ist.
Es bedeutet, dass nicht dort eine Deponie errichtet wird, wo sie sich ein Eigentümer eines Kieslochs aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten hinwünscht, sondern nur dort, wo sie umweltverträglich ist.
Und konkret bedeutet das für das Planungsverfahren der BZR in der Fresdorfer Heide, dass es mindestens ein Jahr ruht, bis die strategische Umweltprüfung für den Teil-Abfallwirtschaftsplan DK I erfolgt ist!

 

Die Überprüfung der Deponiestandorte und ihrer notwendigen Deponiekapazitäten wurde von den Mitstreiterinnen und Mitstreitern für eine Fresdorfer Heide ohne Halde schon lange eingefordert.
Die Entscheidung des Ministers kommt spät, aber nicht zu spät.

 

Den Ärger mit der Online-Konsultation nimmt sie uns nicht mehr, aber sie schafft endlich den Rahmen einerumweltschonenden und gerechten Entscheidung auch im Genehmigungsverfahren um die Fresdorfer Heide!

 

Eine strategische Umweltprüfung beinhaltet ein Beteiligungsverfahren – jede Bürgerin und jeder Bürger und alle Träger Öffentlicher Belange können sich an dieser Planung beteiligen. Es wird also nicht langweilig!

 

Die BI Depo-Nie wird weiterhin informieren: www.depo-nie.de.

 

Die zugehörige Pressemitteilung von B90/Grüne finden Sie unter dem link „Neuer Abfallwirtschaftsplan stellt Mülldeponien auf den Prüfstand„.