Archiv für den Monat: April 2021

Online-Konsultation des LfU – Was können Sie nun tun?

Wie wir bereits berichteten, wurde das Online-Konsultationsverfahren bis zum 10.05.2021 verlängert.

Der bisherige Ablauf macht einen äußerst chaotischen Eindruck und erscheint auch rechtlich fragwürdig. Bitte lassen Sie sich nicht abschrecken.

Damit die Behörde den Unmut der Bürger über den aktuellen Ablauf auch wahrnimmt, ist es äußerst wichtig, dass Sie Ihre Eindrücke und Erfahrungen dem LfU mitteilen.

Nutzten Sie dafür die kommunizierten Kontaktmöglichkeiten:

Postanschrift:
Landesamt für UmweltReferat T 16 „Obere Abfallbehörde“
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
 E-Mail-Adresse: T16@lfu.brandenburg.de

 

Neben Ihren persönlichen Erfahrungen zum aktuellen Verfahren und den Gründen, warum Sie sich nicht angemessen beteiligen können, sollten Sie mindestens folgende Inhalte formulieren:

  • Ich halte meine Einwendung vollumfänglich aufrecht.
  • Mit der Verfahrensdurchführung bin ich nicht einverstanden.
  • Ich fordere das Landesamt für Umwelt hiermit auf, meine Einwände vollumfänglich und tiefgründig bei der weiteren Verfahrensprüfung zu berücksichtigen

Optional könnten Sie unter anderem noch folgende Aspekte anbringen (bitte passende Inhalte auswählen und ergänzen):

  • Ich bin mit der Verfahrensdurchführung nicht einverstanden, insbesondere weil
    • der Zugang zu den Unterlagen mir nicht möglich ist,
    • der Umfang und die Art und Weise der bereitgestellten Unterlagen durch mich nicht mit vertretbaren Aufwand zu bearbeiten ist,
    • meine Einwändungsinhalte in den bereitgestellten Unterlagen nicht vollständig berücksichtigt wurden,
    • mein Einwand zum Thema [Hier müssen Sie das konkrete Thema benennen] gemäß meiner Einschätzung nicht durch die Erwiderung der Antragstellerin beantwortet wurde,
    • nicht auf meine Einwändungsinhalte eingegangen wurde,
    • ich inhaltlich nicht von den Antworten auf meine Einwände überzeugt bin,
    • die widersprüchliche Kommunikation der Verfahrensendtermine auf Ihrer Homepage, den Internetauftritten/ Amtsblättern/ Amtlichen Aushängen  der Gemeinden Michendorf und Nuthetal sowie dem Amtsblatt Brandenburg nicht mehr verständlich ist,
    • für mich nicht nachvollziehbar ist, warum mit der Durchführung dieses Verfahrens einem geordneten Raumordnungsverfahren vorgegriffen werden soll,
    • für mich unklar ist, warum das Deponieverfahren vor das ebenfalls laufenden Verfahren beim Landesbergbauamt zur Erweiterung des Kiessandtagebaus vorgezogen wurde obwohl inhaltlich zwischen beiden Anträge offensichtlich einen Zusammenhang besteht,
    • weil nicht begründet werden kann, warum das Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz durchgeführt wird, obwohl die hier angewendet Eile nicht erforderlich ist.

Neuer Termin zum Ende der Online-Konsultation nun auch offiziell veröffentlicht

Im heutigen Amtsblatt des Landes Brandenburg wurde nun auch amtlich die Verlängerung der Online-Konsultation veröffentlich.

Dort heißt es nun:

[…]Die zur Teilnahme Berechtigten haben damit die Gelegenheit, sich vom 29. März 2021 bis einschließlich 10. Mai 2021 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat T 16 „Obere Abfallbehörde“, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke; E-Mail-Adresse: T16@lfu.brandenburg.de) .

Im Internet ist diese Bekanntmachung auf folgender Seite ab- rufbar:

https://lfu.brandenburg.de/info/eroerterungstermine .[…]

Zeitgleich gibt es nun auch auf der Homepage des LfU unter https://lfu.brandenburg.de/info/eroerterungstermine einen zusätzlichen dritten „Beitrag“ unter einer neuen Refrenznummer (T16-014) in dem ebenfalls dieser neue Termin benannt wird.

Warum das LfU die beiden ursprünglichen Internetbeiträge nun unverändert weiterhin mit dem alten Terminangaben erhalten und statt dessen einen weiteren zusätzlichen Beitrag veröffentlicht hat ist für uns rätselhaft.

Somit stehen nun auf den Seiten des LfU parallel zwei unterschiedliche Fristen. Das ist für alle Bürger mehr als verwirrend, insbesondere da die vom LfU zugesandten persönlichen Zugangsdaten eine bebilderte Anleitung enthalten, die nun zu einem Beitrag mit falschen Terminangaben führen. Dieses Vorgehen erscheint uns rechtlich sehr fragwürdig.

Online-Konsultation seit 07.04.2021 fortgesetzt – Es gilt eine Fristverlängerung bis 10.05.2021

Wie wir festgestellt haben, sind seit dem 07.04.2021 unter dem Link Unterlagen zur Online-Konsultation die Unterlagen zur Online-Konsultation NEU veröffentlicht worden.

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des LfU erfolgte keine parallele Information über das Amtsblatt Brandenburg und auch auf den Seiten des LfU ist aktuell extrem schlecht ersichtlich, dass das Verfahren wieder fortgesetzt wurde.

Erst wenn man sich tief durch den Internetauftritt des LfU durchgeklickt hat, landet man schließlich auf der konkreten Verfahrensseite(n) (Michendorf bzw. Nuthetal) und findet dort, neben den weiterhin falschen Fristangaben für die Online-Konsultation, dann am unteren Ende der Seite den Link zu den Konsulatitonsunterlagen.

 

Eine bürgerfreundliche und barrierefreie Datenbereitstellung geht vermutlich auch besser. Das aktuell durch das Vorgehen des LfU entstandene Chaos erweckt keinen guten Eindruck. Bitte äußern Sie unbedingt unter T16@lfu.brandenburg.de Ihre persönlichen Eindrücke zum aktuellen Ablauf. Es ist äußerst wichtig dem LfU zu verdeutlich, wie das aktuelle Vorgehen durch Sie empfunden wird. Nehmen Sie uns (info@depo-nie.de) gern in „cc“ in Ihren Schriftwechsel mit dem LfU auf.


Online-Konsultation seit 07.04.2021 fortgesetzt – Es gilt eine Fristverlängerung bis 10.05.2021 weiterlesen

Online-Konsultation soll nach der derzeit bestehenden Unterbrechung am 07.04.2021 fortgesetzt werden

Über eine „Schwere Datenpanne im Verfahren zur geplanten Deponie in der Fresdorfer Heide“ berichtete die Märkische Allgemeine in ihrer Printausgabe vom 30.03.2021.

Zeitgleich stellten wir fest, dass die Dokumente zur Online-Konsultation durch das LfU aus dem Netz genommen wurden.

Auf den Seiten des LfU ist seitdem, ziemlich versteckt am unteren Ende der Seite, zu erfahren, dass die Online Konsultation am 07.04.2021 fortgesetzt werden soll.

Online-Konsultation soll nach der derzeit bestehenden Unterbrechung am 07.04.2021 fortgesetzt werden weiterlesen

Wir beantworten Ihre Fragen zur aktuellen Online-Konsultation – rufen Sie uns an

Unsere Hotline-Nummer für Sie 033205 – 598 62

Haben Sie Fragen und brauchen Informationen zum aktuell laufenden Online- Konsultationsverfahren.

Unter 033205 – 598 62 können Sie uns an folgenden Tagen und Zeiten erreichen:

  • Di. 06.04. 10:00 – 19:00 Uhr
  • Do. 08.04. 10:00 – 19:00 Uhr
  • Mo. 12.04. 17:00 – 19:00 Uhr
  • Di. 13.04. 10:00 – 19:00 Uhr
  • Mi. 14.04. 17:00 – 19:00 Uhr
  • Do. 15.04. 10:00 – 19:00 Uhr

Gemeindevertreter von Nuthetal bekräftigen „Zufahrt zur geplanten Deponie ist KEINE öffentliche Straße und soll es auch nicht werden“

Am vergangene Mittwoch, dem 30.03.2021, gab es einen sehr wichtigen Beschluss in der Gemeinde Nuthetal, gemäß dessen eine Widmung für die befestigten Flächen zwischen Flugplatz Saarmund und Bundesautobahn A115 auch für die Zukunft durch die Gemeinde nicht beabsichtigt ist.

Diese Entscheidung kann im weiteren Verfahren noch ein kleiner aber wichtiger weiterer Mosaikstein werden.

Der Beschlusstext lautet:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nuthetal bekräftigen den Status für die befestigten Flächen zwischen Flugplatz Saarmund und BAB A115:

Die befestigten Flächen zwischen Flugplatz Saarmund und BAB A115 sind keine öffentliche Straße, weil sie nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Die Gemeindevertretung beabsichtigt auch nicht in der Zukunft die oben genannten Flächen als öffentliche Straße zu widmen.

Die komplette Beschlussvorlage inklusive der durch die Gemeinde Nuthetal beauftragten juristischen Bewertung finden Sie im entsprechenden Beschlussdokument im „Sitzungsdienst der Gemeinde Nuthetal„.

Das von 17 anwesenden Gemeindevertretern 15 für diese Beschluss gestimmt haben gibt uns weitere Bestätigung in unseren Aktivitäten.

Den zugehörigen Presseartikel können Sie in der Märkischen Allgemeinen vom 03.04.2021 nachlesen.