Ausblick 2021

Wie geht es nun weiter?

Nach Sichtung der Einwendungen durch die zuständigen Behörden könnten in  2021 sowohl die Anhörungen zur geplanten Erweiterung des Kiessandtagebaus durch das Landesbergbauamt als auch zu den Deponieplänen durch das Landesamt für Umwelt durchgeführt werden.

Die jeweiligen Erörterungstermine sind ein formaler Verwaltungsschritt der mindestens eine Woche vor Durchführung ortsüblich bekannt zu machen ist.

Diejenigen Bürger, die zuvor im Rahmen der Auslegungen ihre persönlichen Einwendungen erhoben haben, sind berechtigt, zu diesen Erörterungsterminen erneut ihre ablehnenden Haltung bzw. ihre Beweggründe darzulegen.

Die Benachrichtigungen der Einwender kann durch eine öffentliche Bekanntmachung vorgesehen werden, da mehr als 50 Einwendungen zu beiden Verfahren vorliegen. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Anhörungsbehörde und außerdem in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (§ 73 Abs. 6 VwVfG).

Die jeweilige Anhörungsbehörde erörtert mit den Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange deren Stellungnahmen sowie mit den zum Erörterungstermin erschienen Betroffenen und Einwendern die Sachlage zur jeweiligen Einwendung. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens fast sie in ihrer Stellungnahme zusammen. Diese soll mit den Verfahrensunterlagen und dem Plan innerhalb eines Monats nach Abschluss der
Erörterung der Planfeststellungsbehörde zugeleitet werden (§73 Abs. 9 VwVfG).

Wie sie sehen können bleibt es somit auch in 2021 weiterhin spannend und unter Umständen auch ereignisreich.

Bitte unterstützen Sie uns  daher weiterhin mit Ihrem Engagement und Ihrer Kreativität für tolle Veranstaltungen und Aktivitäten in 2021.

Um in den anstehenden juristischen Auseinandersetzungen weiter gut vertreten zu sein, sammeln wir weiterhin Spendengelder.

Der Kampf für den Erhalt des Lebensraumes ist noch nicht beendet und wir brauchen weiterhin Ihre Unterstützung. Denn wir kalkulieren für die beiden Prozesse (1. Erweiterung Kiessandtagebau; 2. Errichtung der Deponie) mit weiteren Kosten u.a. für Gutachten, Anwalt und Öffentlichkeitsarbeit in mittlerer fünfstelliger Höhe.

NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
BIC: BEVODEBB
Verwendungszweck: ‚Spende BI Depo-Nie‘

Bitte den Verwendungszweck unbedingt genau so angeben! Dann noch Ihre Anschrift, falls Ihnen die NABU-Spendenbescheinigung (ab Beträgen >= 200 Euro) zugeschickt werden soll.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch sowie ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2021.

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