Neues Frist 28.08.2017 – Gesetzesänderung führt zur weiteren Verlängerung

Aufgrund einer Gesetzesänderung haben alle Bürger nun Zeit bis zum 28.08.2017 (einschließlich) Ihre Einwendungen einzureichen.

Am 27.6.2017 trat das geänderte Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Kraft. In diesem Gesetz ist die Einwendungsfrist nach Ende der Auslegung generell auf einen Monat verlängert worden (vorher 2 Wochen). Darauf hat das Landesbergamt jetzt reagiert und die Gemeinde entsprechend beauftragt die Frist um ein weiteres Mal zu verlängern.