Archiv für den Monat: August 2017

Einwendungszeit Kiestagebau beendet – demnächst Einwendungszeit Deponieantrag

Seit 15 Stunden ist die Möglichkeit, gegen die Erweiterung des Kiestagebaus der BZR eine persönliche Kritik einzuwenden, beendet. Mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger aus Michendorf, Nuthetal und Umgebung, und auch Besucher dieser Region, haben die BZR-Planungen abgelehnt und dies dem Landesbergamt schriftlich eingereicht.

Ein großes Dankeschön an alle, die sich beteiligt haben!!!

Leider können wir uns jetzt nicht zur Ruhe setzen. Ab Mitte September wird die Öffentlichkeit an dem Deponieantrag der BZR beteiligt. Die Unterlagen zur öffentlichen Auslage wurden vom Landesumweltamt bereits an die beiden Gemeindeverwaltungen von Nuthetal und Michendorf geschickt.

Hier werden wir uns mit den detaillierten Planungen für die BZR-Deponie  einschließlich der zu erwartenden Verkehrsbelastung für die Umgebung auseinandersetzen müssen. Wir werden wieder Einwendungen schreiben und darin auch die Frage stellen:

„Wird diese Deponie überhaupt gebraucht?“

Mehr dazu demnächst hier aus dieser Web-Seite!

 

Neues Frist 28.08.2017 – Gesetzesänderung führt zur weiteren Verlängerung

Aufgrund einer Gesetzesänderung haben alle Bürger nun Zeit bis zum 28.08.2017 (einschließlich) Ihre Einwendungen einzureichen.

Am 27.6.2017 trat das geänderte Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Kraft. In diesem Gesetz ist die Einwendungsfrist nach Ende der Auslegung generell auf einen Monat verlängert worden (vorher 2 Wochen). Darauf hat das Landesbergamt jetzt reagiert und die Gemeinde entsprechend beauftragt die Frist um ein weiteres Mal zu verlängern.