aus der MAZ: „Anwalt: Deponie nicht genehmigungsfähig“

„Die Gemeinde Michendorf geht gut gerüstet ins Tauziehen um die geplante Großdeponie auf dem Gelände der Fresdorfer Heide. Für die Kommune hat eine Berliner Anwaltskanzlei ein 28-seitiges Papier erarbeitet, das nun als Stellungnahme der Kommune ans Landesumweltamt geschickt wird. Tenor: Dem Vorhaben stehen unüberwindbare Hindernisse entgegen. “

So titelte die MAZ am 30.11.2016 ihren Bericht über die Abstimmung in der letzten Gemeindevertretersitzung (am 28.11.2016). Dort wurde die ablehnende Stellungnahme der Gemeinde Michendorf gegen die Deponieplanung der BZR in einem einstimmige Votum der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter bestätigt.

Erarbeitet wurde die Stellungnahme von dem renommierten Rechtsanwaltsbüro Geulen&Klinger im Auftrag der Gemeinde und nun beim Landesumweltamt im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens eingereicht.

Damit kann die BZR nun nicht mehr ignorieren, dass ihre Deponieplanung in der Fresdorfer Heide nicht nur am falschen Standort stattfindet, sondern auch unerwünscht ist.