Erweiterung des Kiestagebaus

Genehmigungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach Bundesberggesetz (BbergG) mit Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVP); wegen der enormen Gesamtgröße des Projektes ist
eine zeitlich begrenzte Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Aktueller Stand

Verfahren läuft: Die Gemeinde wurde im ersten Verfahrensschritt (Scopingtermin)
beteiligt und hat eine negative Stellungnahme abgegeben. Das Landesbergamt wird voraussichtlich im Herbst 2016 die Öffentlichkeit über die Pläne informieren. Jede/Jeder kann dagegen eine Einwendung schreiben.

Inhalt

Die BZR will eine größere Fläche zum Abbau genehmigt haben als 1996 genehmigt
und im Flächennutzungsplan erlaubt. Entgegen dem Rahmenbetriebsplan 1996 (mit Zustimmung der damaligen Einzelgemeinden des Amtes Michendorf genehmigt) soll der Kiessandtagebau nicht 2019 auslaufen und die Fläche nicht renaturiert werden (Abflachung der Tagebauränder und Wiederherstellung von Wald und Sukzessionsflächen). Die Tagebauunterkante soll in Richtung Fresdorf und Wildenbruch  vergrößert werden und für eine 36-37 ha (45 ha) große Abfalldeponie Klasse 1  vorbereitet werden. Während an der einen Seite noch Kies abgebaut wird, soll an der  anderen Seite eine Deponie entstehen und betrieben werden. Die Renaturierungen,  denen die Gemeinde zugestimmt hatte, werden jetzt als nichtig erklärt. Die Deponie- Nachnutzung steht im Widerspruch zum FNP der Gemeinde.

Probleme/Auswirkungen auf die Gemeinde

  • Erhebliche Belastung (Lärm, Sicherheit, Straßenzustand) durch Schwerlastverkehr (20t-LKW) in den Ortsdurchfahrten (Abtransport: Kies, Antransport: Bauschuttreste mit Betonfraktionen zum Deponieunterbau), Schleichverkehre (durch Wilhelmshorst, Langerwisch) nicht im Untersuchungsrahmen der UVP
  • Verringerung des Abstandes zu den Ortssteilen Wildenbruch und Fresdorf;
  • Aufhebung des bisherigen Endes des Tagebaus 2019 und Verlängerung bis ca. 2040, also Absage an Wiedernutzbarmachung der Fläche für Naherholung

Über die zu erwartende Verkehrsbelastung durch die geplanten Projekte der BZR informieren wir Sie auf einer gesonderten Seite.