Abfall-Sortieranlage & Zwischenlagerung

Genehmigung

1995 nach BbergG und Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), und zwar für Kiessande und (zu einem geringeren Teil) Baumischabfälle.

Inhalt

Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahren (Michendorf, Langerwisch, Wilhelmshorst) wurde in der Genehmigung 1995 wegen überwiegend bergbaueigener Stoffe nicht berücksichtigt.

Probleme/Auswirkungen auf die Gemeinde

  • Genehmigung ist veraltet, da nicht mehr überwiegend bergbaueigene Stoffe (Kies),
    sondern hauptsächlich angelieferter Baumischabfall sortiert werden. Zudem werden Recyclingfraktionen in großen Mengen zwischengelagert bis die Marktlage
    sie günstig verkaufen lässt.
  • Deswegen ist eine Änderungsgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz
    (BImschG) erforderlich bzw. eine Neugenehmigung für die Holzschredderanlage,
    (seit 13.12.2014 überfällig).
  • Die Gemeinde wurde bisher nicht beteiligt.
  • Das Betreiben einer solchen Anlage ist im FNP nicht am Standort vorgesehen.
  • Bereits jetzt ist eine erhebliche Zunahme von Schwerlastverkehr mit Abfall (besonders betroffen Michendorf, Langerwisch, Wilhelmshorst, Wildenbruch) festzustellen; Verkehrsströme wurden in der Genehmigung der Anlage nicht geprüft.
  • BZR plant einen zusätzlichen Anfahrtsweg über Saarmunder Weg (Waldweg),
    Wildenbruch, Luckenwalder Straße zur BAB Abfahrt Michendorf. Die Gemeinde
    wurde nur indirekt darüber informiert (Anhang eines Schreibens des Landesbergamtes) und nicht einbezogen!
  • Höheres Brand- und Sicherheitsrisiko ist zu erwarten, da ein hoher Anteil, unter
    bestimmten Umständen leichter brennbarer Stofffraktionen in großen Haufwerken
    zwischengelagert werden. Brände von Abfall- und Recyclingfraktionen stellen
    Gesundheitsrisiko für Bürger/innen in nahen Ortsteilen und für die zuständigen
    Freiwilligen Feuerwehren dar.
  • Die Zwischenlagerung erfolgt ohne künstliche Untergrundsicherung und
    Regenschutz.