Erster Erfolg im Planfeststellungsverfahren zum Kiestagebau

Unsere BI kann ihren ersten Erfolg im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Kiessandtagebaus und zur Vorbereitung der Deponie verbuchen und konnte eine Neuauslegung der Unterlagen erreichen.

Durch unseren Rechtsanwalt wurde das Landesbergamt auf den  Verfahrensfehler nach §27a des Verwaltungsverfahrensgesetz hingewiesen.

Das Landesbergamt musste den Fehler eingestehen und hat die Gemeinde Michendorf um eine neuen Auslegungszeitraum gebeten.

Sie haben deshalb zusätzlich Zeit, sich die Unterlagen anzuschauen und eine Einwendung zu erheben.

Der neuen Zeitraum ist: 29.6.2017 – 28.7.2017
Letzte Frist zur Abgabe der Einwendung ist der 11.8.2017!

Alle bisher abgegebenen/abgeschickten Einwendungen werden anerkannt! Das hat das Landesbergamt zugesichert.

Auch der alte Auslegungszeitraum bis zum 12.6.2017 gilt weiter! Sie können bis zum 12.6. sich ein eigenes Bild vom Ausmaß der Erweiterung des Kiestagebaus und der Deponiegrundfläche in den Räumen der Gemeinde Michendorf, Ortsteil Michendorf, Poststraße 1, machen, und dann noch mal im Auslegungszeitraum 29.6.17-28.7.17.

Bitte spenden Sie weiter für die anwaltliche Beratung auf das dafür eingerichtete Konto beim NABU Brandenburg. Sie erhalten ab 200 € Spende eine Spendenbescheinigung! (Dafür bitte Adresse angeben!)