AKTUALISIERT: Genehmigungsverfahren für Deponiegrundfläche – Einwendungen schreiben!

Leise startet der Bau zur zweigrößten Deponie im Land Brandenburg für Gewerbe- und Industriemüll der Deponieklasse 1 in der Fresdorfer Heide, einem Erholungswald für die Gemeinden Michendorf und Nuthetal.

Der Besitzer der Kiesgrube –die BZR – hat beim Landesbergamt eine Erweiterung des Kiestagebaus beantragt.

Damit wird sein wahres Vorhaben verschleiert, klein geredet und verharmlost.

Durch den beantragten „obligatorischen Rahmenbetriebsplan“ nach Bergrecht soll die 32 ha große Grundfläche für die Deponie geschaffen werden.

In die Deponie sollen in den nächsten 41 Jahren ca. 5,3 Millionen m³ 43 verschiedene Fraktionen mäßig belasteter anorganischer Gewerbe- und Industriemüll einbaut werden. Mindestens 35 Schwerlasttransporte pro Stunde werden dann durch die Orte Michendorf oder Nuthetal donnern.

Mit diesem Antrag will die BZR sich ihrer Verpflichtung nach dem jetzt rechtsgültigen Rahmenbetriebsplan, in der Fresdorfer Heide den Erholungswald wieder herzustellen, streichen lassen.

Die Gemeinde Michendorf, der Landkreis, die regionale Planungsstelle und verschiedene Landesämter müssen ihre Position zu diesem BZR-Antrag bis spätestens zum 19.5.2017 an das Landesbergamt schicken. Die Gemeinde Nuthetal wurde offiziell nicht beteiligt. Aber alle Bürgerinnen und Bürger, auch Nuthetaler, werden jetzt beteiligt.

Hier finden Sie die aktualisierten Daten zur Öffentlchkeitsbeteiligung:

Die Unterlagen liegen zur Einsicht für alle Bürgerinnen und Bürger vom 11.5.2017 bis zum 12.6.2017 in der Gemeinde Michendorf, im Haus II (Poststraße 1) während der üblichen Öffnungszeiten aus. Zudem werden sie zu diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde Michendorf und dem Landesbergamt auch online gestellt sein.

Von da ab haben alle Bürgerinnen und Bürger Zeit sich die zahlreichen Dossiers des Antrages anzuschauen und ihre Einwendungen und Bedenken gegenüber dem Landesbergamt in einem persönlichen Brief darzulegen.

Dieser persönliche Brief muss bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende  der Auslegungszeit beim Landesbergamt oder bei der Gemeinde Michendorf eingereicht werden. Er kann auch gefaxt werden. Wichtig dafür ist, dass die Eingangs- und Sendebelege unbedingt aufgehoben werden.

Die Einwendungsfrist endet am 26.6.2017! Rechtlich gelten nur Postsendung oder Faxsendung!

Wer sich mit seinen Einwendungen schriftlich in der gesetzten Frist beteiligt, dessen Kritik und Bedenken werden bei dem Verfahren berücksichtigt. Er oder Sie werden auch an den darauffolgenden Verfahrensschritten beteiligt.

Wer keine persönliche Einwendung in der vorgesehenen Frist schreibt, ist „raus“. Das bedeutet, er oder sie können später auch keine Bedenken und Kritik mehr vorbringen, auch wenn er oder sie noch so wütend über das Vorgehen der BZR Landschaftsschutzgebiet ist.

Einwendungen schreiben kann Jeder und Jede. Er oder sie muss nicht in der Gemeinde Michendorf wohnen, aber er oder sie muss die Betroffenheit erklären, z.B. wenn die Fresdorfer Heide sein oder ihr beliebtes Reitgebiet oder Ausflugsziel ist.

Wir als Bürgerinitiative werden Sie beim Schreiben ihrer persönlichen Einwendung unterstützen, wie und wo erfahren Sie laufend durch unseren Newsletter oder in unserer Informationsveranstaltung in Langerwisch am 09.05.2017 und der Bürgerversammlung am 16.5.2017 in Michendorf.

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